06-05-2013, 18:52
Deiner Auskunft nach hast du eine sog. Jugendamtsurkunde unterschrieben, die eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels, kurz Titel genannt, darstellt.
Grundsätzlich sollte man schon lesen, was man unterschreibt.
Grundsätzlich sollte man schon lesen, was man unterschreibt.