01-05-2013, 12:21
Langsam, langsam. Versuche, dich nur auf die Sache zu konzentrieren. Das ist die Unterhaltsforderung. Schreibe strukturiert und verwende Absätze, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
Genau wie in Deutschland kann das Jugendamt in Österreich nur grossspurige Forderungsbriefe losschicken, aber es darf dich nicht zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag verurteilen, das kann nur ein Richter. Alle Forderungen des Jugendamtes sind nur als Vorschläge zu bewerten. Der Unterhalt wird bei Uneinigkeit ausschliesslich vor Gericht festgelegt, nicht vom Jugendamt!
Forderungen, denen du nicht nachkommen wirst. Lehne die Forderungen mit Hinweis auf dein niedriges, (belegtes) Einkommen ab. Begründung sind deine ärztlich bescheinigten und anerkannten Erwerbseinschränkungen. Weise ferner darauf hin, dass dir nicht nachgewiesen wurde welche Ausbildungsvergütung das Kind hat oder ob es überhaupt irgendeine Schule besucht. Ich bin aber kein Experte für Unterhaltsrecht in Österreich, vielleicht differieren Bedingungen und Ansprüche etwas von der deutschen rechtlichen Lage, grundlegend aber sicher nicht.
Wenn alles schiefgeht, du zu unbezahlbarem Unterhalt verurteilt wirst und bei dir vollstreckt wird, hast du bei ALG 2 nicht viel zu befürchten, ein pfändbarer Betrag wird kaum vorhanden sein. Inwieweit die Aufstockermethode bei einem Kind in Österreich möglich ist, weiss ich nicht.
Genau wie in Deutschland kann das Jugendamt in Österreich nur grossspurige Forderungsbriefe losschicken, aber es darf dich nicht zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag verurteilen, das kann nur ein Richter. Alle Forderungen des Jugendamtes sind nur als Vorschläge zu bewerten. Der Unterhalt wird bei Uneinigkeit ausschliesslich vor Gericht festgelegt, nicht vom Jugendamt!
Forderungen, denen du nicht nachkommen wirst. Lehne die Forderungen mit Hinweis auf dein niedriges, (belegtes) Einkommen ab. Begründung sind deine ärztlich bescheinigten und anerkannten Erwerbseinschränkungen. Weise ferner darauf hin, dass dir nicht nachgewiesen wurde welche Ausbildungsvergütung das Kind hat oder ob es überhaupt irgendeine Schule besucht. Ich bin aber kein Experte für Unterhaltsrecht in Österreich, vielleicht differieren Bedingungen und Ansprüche etwas von der deutschen rechtlichen Lage, grundlegend aber sicher nicht.
Wenn alles schiefgeht, du zu unbezahlbarem Unterhalt verurteilt wirst und bei dir vollstreckt wird, hast du bei ALG 2 nicht viel zu befürchten, ein pfändbarer Betrag wird kaum vorhanden sein. Inwieweit die Aufstockermethode bei einem Kind in Österreich möglich ist, weiss ich nicht.