(30-04-2013, 15:24)Spielbank schrieb: Da wegen der kurzen Fristsetzung bis zum 10.5. diese Punkte wohl nicht vollkommen geklärt werden können ist meine Frage wie ich erstmal verfahren soll ?
Da Du "vorläufig" schreibst, besteht wohl noch kein Titel.
Dann hast Du zwei Möglichkeiten:
1.) Widerspruch einlegen (hast Du einen guten RA?) und das zahlen, was DU für richtig hältst (hätte theoretisch den Vorteil, daß der Streitwert sich auf die Differenz bezieht und damit wesentlich niedriger ist)
oder
2.) Widerspruch einlegen und gar nichts zahlen.
Auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen!
Zuviel gezahlten Unterhalt bekommst Du NICHT mehr zurück!
Suche Dir außerdem unbedingt einen guten Anwalt (falls Du noch keinen hast).
Wie ist es eigentlich mit Kindern? Hast Du welche mit dieser Frau und wie läuft der Umgang?
Simon II