Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
TU-Berechnung fehlerhaft, soll ich zahlen oder nicht ?
#2
(30-04-2013, 15:24)Spielbank schrieb: Da wegen der kurzen Fristsetzung bis zum 10.5. diese Punkte wohl nicht vollkommen geklärt werden können ist meine Frage wie ich erstmal verfahren soll ?

Da Du "vorläufig" schreibst, besteht wohl noch kein Titel.

Dann hast Du zwei Möglichkeiten:

1.) Widerspruch einlegen (hast Du einen guten RA?) und das zahlen, was DU für richtig hältst (hätte theoretisch den Vorteil, daß der Streitwert sich auf die Differenz bezieht und damit wesentlich niedriger ist)

oder

2.) Widerspruch einlegen und gar nichts zahlen.

Auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen!

Zuviel gezahlten Unterhalt bekommst Du NICHT mehr zurück!

Suche Dir außerdem unbedingt einen guten Anwalt (falls Du noch keinen hast).

Wie ist es eigentlich mit Kindern? Hast Du welche mit dieser Frau und wie läuft der Umgang?

Simon II
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: TU-Berechnung fehlerhaft, soll ich zahlen oder nicht ? - von Simon ii - 30-04-2013, 17:17

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll JohnDoe2000 19 1.569 26-01-2024, 12:52
Letzter Beitrag: ArJa
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.653 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? Abgezockter 8 4.146 23-11-2019, 22:15
Letzter Beitrag: Othmar
  "Echtes" Wechselmodell oder nicht? Vater Morgana 6 4.546 11-08-2019, 21:16
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste