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Titel für Kindesunterhalt: wie hoch?
#14
Glaube die Chronik ist nicht ganz klar:

Oster-Wochenende: zwischen den zwei Wochenenden, wo mein Kind sonst kommt, fragt die KM ob ich es nehmen möchte. Ich stimme zu.
Wochenende danach: um den Rhytmus einzuhalten (auch wegen Dienstplan, Schichtarbeit) möchte ich wieder das Kind haben. KM ist nicht erreichbar, geht nicht ans Telefon. Schreibt dann böse SMS, dass sie mir den Umgang verweigert, ich das Kind nicht mehr sehen darf aufgrund von Hygienemängeln (völliger Blödsinn) und schreibt "Klags dir doch ein". Sie hat das Kind extra nicht in die Kita gebracht, damit ich es nicht heimlich abholen kann.

Danach habe ich Anwalt kontaktiert und Vorgehen geklärt. Darauf hin Klage beim FamG eingereicht, noch keinerlei Reaktion bis jetzt. Bis dahin wollte ich für jetzt Mai erstmal nur den Unterhaltsvorschuss ans JA zahlen (sonst steigen die mir aufs Dach) und den Rest nach DDT3 auf ein Sparkonto. Für April habe ich Unterhalt nach DDT3 voll bezahlt!

Seitdem kein Kontakt mehr zur KM. Letztes Wochenende konnte ich mein Kind sehen, weil meine Eltern es fürs Wochenende bekommen haben. Ich musste aber selber arbeiten, hatte also nicht viel davon.

In der Zwischenzeit kam Brief des gegn. Anwalts, worin weiterhin KU nach DDT4 gefordert wird und ich eine Frist bis Mitte Mai habe einen KU-Titel abzugeben. Daher frage ich jetzt hier.

Ich möchte die Frist gerne einhalten. Wenn ich den Titel abgebe, muss ich natürlich gleichzeitig auch zahlen, sonst wäre es ja Blödsinn.

Also mache ich _jetzt_ das, was p und ep sagen und was in der TFAQ steht: Einen Titel vorbereiten und zuschicken. Geht nur darum wie hoch und wie genau.

Sie hat von Anfang an wegen Unterhalt gemeckert, obwohl ich bezahlt habe, weil sie nicht sehr kompetent ist. Was ich nicht zahle ist TU, weil schlichtweg kein Geld da ist...

Noch macht die Ex alles übern Anwalt und ich denke dass wird sie auch weiter machen. Mit der Beistandschaft verdient der Anwalt auch nix mehr am Kind, vermute ich mal, dass er es ihr auch nicht empfiehlt. Und damit dass so bleibt, weil lieber gegn. Anwalt als JA, will ich mit dem Titel jetzt auch weiter erstma kein Stress erzeugen.

Das JA hat schon klare Drohungen ausgesprochen, wenn ich den Vorschuss nicht bezahle etc., daher will ich die nicht an der Backe haben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Nappo - 29-04-2013, 16:22
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:46
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 16:51
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antiworld - 29-04-2013, 17:25
RE: AW: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von blue - 29-04-2013, 19:24
RE: Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? - von Antragsgegner - 30-04-2013, 13:19

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