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Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
#25
Nachdem ich meine heutige Post soweit durch habe, fand sich auch noch ein Schreiben vom Hauptzollamt.
Titel "Vollstreckungsankündigung" vom 28.04.2013.
Kann ich das aufgrund meines Schreibens ans Hauptzollamt erstmal ignorieren und auf die Rüchmeldung
zu meinem gestrigen Schreiben warten oder muß ich darauf reagieren?
Da steht auch drin, dass ich mich bei Fragen an den Gläubiger (Krankenkasse) zu wenden habe da das Zollamt
nur bei Steuerschulden oder ähnlichem Auskunft erteilt.
Gleichzeitig ist auch ein Fragebogen zu meinen Einkünften angehangen.
Laut Schreiben sind Angaben meinerseits freiwillig, heißt ignorieren?!
Da ich mein Schreiben lediglich an das Zollamt verschickt habe... macht es Sinn wie "StrenggeheimerInformant"
geraten hat die Krankenkasse ebenfalls anzuschreiben? Reden Gläubiger und Eintreiber nicht miteinander?

Grundlegende Rechtsfrage zur Zustellung von Post-Schreiben..
hab in letzter Zeit die Erfahrung machen müssen, dass gern mal Schreiben welche nicht per Einschreiben etc.
bei Gläubigern eingegangen sind keine Berücksichtigung finden bzw. nie eingegangen sind wenn es zu deren
Nachteil ist.
Wie verhält sich das beim Gläubiger?
Bzw. es muß ja eine einheitliche Regelung geben wann ein Schreiben als zugestellt gilt.
Es kann ja nicht sein das auf der Gläubigerseite alle Post als zugestellt gilt und gleichzeitig
alle Schuldnerschreiben (ohne Nachweis) ignoriert werden können bzw. der Schuldner dessen Zustellung
nachweisen muß???
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RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 17:35
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 18:00
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