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Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
#14
Du bist dem Unterhaltsgläubiger, in deinem Fall, dem JA alle zwei Jahre zur Auskunft verpflichtet. Das JA ist allerdings auf deine Kooperation nicht angewiesen, weil es auf Knopfdruck an deine relevanten Daten kommt. Insofern kannst du dir die Auskunft eigentlich auch sparen.Wink
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RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 17:35
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 18:00
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von sorglos - 27-04-2013, 18:32
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 27-04-2013, 18:28
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Nappo - 27-04-2013, 21:00
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 30-04-2013, 19:28
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Antiworld - 30-04-2013, 19:40
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von beppo - 30-04-2013, 19:46
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Antiworld - 30-04-2013, 19:47
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 30-04-2013, 19:59
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Antiworld - 30-04-2013, 20:00
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Nappo - 30-04-2013, 20:31
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 30-04-2013, 22:12
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von L3NNOX - 30-04-2013, 22:48
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 30-04-2013, 22:53

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