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Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#6
(27-04-2013, 12:29)Petrus schrieb: Wenn Du absolut Leistungsfähigkeit bist, das muss man erstmal hinbekommen, werden Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig - Grosseltern z.B.


Zunächst muss geprüft werden, ob auch die Mutter nicht leistungsfähig ist.
Ist das der Fall, dann kommt erst die Großelternhaftung in Betracht.
Werden die Großeltern haftbar, dann müssen alle 4 zusammen, im Verhältnis ihrer unterhaltsrelevanten Einkommen, den Mindestunterhalt nach 1612a BGB, abzürlich des hälftigen Kindergeldes, aufbringen.

Zu beachten: Jeder Großelternteil hat einen Selbstbehalt von 1500,-€.
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RE: AW: Auf der sicheren Seite - Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Eifelaner - 27-04-2013, 18:46

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