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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#13
Um Schulden hast du dich gekümmert, aber um Unterhaltsschulden nicht?
Du mischst die Begründungen und Folgen eines Reisepassentzuges, der Möglichkeit einen vollgültigen Reisepass zu beantragen, Visaerteilung im Ausland, einem Verfahren nach §170 StGB durcheinander. Lies mal in den Threads, um mit den Begriffen besser klar zu kommen.

Wie ist denn überhaupt der Stand der Dinge? Besteht ein Titel über den Unterhalt, bedienst du den voll, sind überhaupt Schulden aufgelaufen oder werden die erst nach deiner Abreise auflaufen? Du könntest auch einen angesparten Geldbetrag in Deutschland lassen und davon Unterhalt zahlen, während du im orangen Gewande in der letzten Sitzreihe Bus fährst.

Eines ist sicher: Auf legalem Wege kommst du nicht weiter. Unterhalt nicht zu zahlen, weil einem die "Qualität" von Klosterleben in Südostasien besser vorkommt, wird bei jedem Richter einen heftigen Lachanfall hervorrufen.
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von p__ - 26-04-2013, 12:44

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