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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#8
Ein Kloster kann kein Visum erteilen. In jedem Fall wird dafür ein gültiger Reisepass benötigt. Die vom Kloster können damit nur zur ausstellenden Behörde gehen, damit dir dort eines erteilt wird.

Für einen Passentzug, der dich trifft solange du noch in Deutschland bist müsstest du schon wegen etwas verurteilt worden sein. Abgelaufene Pässe im Ausland bringen dich nirgendwohin, erst musst du in der Botschaft einen Neuen beantragen - kann gut sein, dass du aber nur ein Papierchen bekommst, das ausschliesslich für die Heimreise taugt.
Es ist keine Feigheit, seinen Weg gelassen so zu gehen, dass man weiterkommt. Was "weiterkommen" bedeutet, kann du selbst bestimmen. Wenn du darunter z.B. die Abschiebung aus Thailand nach Deutschland verstehst, bist du auf dem richtigen Weg.
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RE: Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden - von p__ - 26-04-2013, 09:43

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