22-04-2013, 15:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2013, 15:10 von ausgewanderter.)
(21-04-2013, 17:34)Leutnant Dino schrieb:(20-04-2013, 15:19)vonmirgibtsnix schrieb: Ist diese aufenthaltsermittlungsgesuch auch in den botschaften vermerkt?
Ja, aber da passiert nichts. Man kann sich sogar bei der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft kostenlos beraten lassen. Wenn der Pass knackfrisch ist, gibt es sowieso keinen Grund in die Botschaft zu gehen. Manche betreten dann später doch die Botschaft, um für das frischgeborene Baby vom Zierfisch die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Und wenn Du jetzt besorgt bist, was nun passiert, kann man immer noch nach Deutschland fliegen und die Sache klären. Passieren wird aber nicht viel, ausser man hat mehr als nur die Unterhaltspflichtverletzung auf der Liste stehen.
Mittlerweile habe ich die Akte als pdf bekommen.
Also klagen tut meine Ex für das Jugendamt sozusagen. Weil das jugendamt unterhaltsvorschussleistungen getätigt hatte für 72 monate und dann hatte sie strafanzeige gestellt.
Ansonsten standen noch folgende wichtige Dinge in der Akte
Antrag auf ausschreibung einer personenfahndung
im inpol
verletzung der unterhaltspflicht
Das Verfahren wird gem paragraph 205 stpo wegen unbekannten aufenthaltes des angeklagten vorläufig eingestellt.
Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben
Suchvermerk bei BZR niederlegen
Laufzeit 34 Monate
Inpol Eingabe bis 11.02.2015
Es wird festgestellt dass der Angeklagte sich ausweislich blatt 122
unter der adressse xxxx dortmund sich laut einwohnermeldeanfrage vom 11.01.2012
abgemeldet hat und nach Italien und gemäss zum heutigen hauptverhandlungstermin
nicht ordnungsgemäss geladen ist.
die zeugin also meine ex wurde sodann unvernommen entlassen
das verfahren wird gemäss 205 stpo wegen unbekannten aufenthaltes des angeklagten vorläufig eingestellt.