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Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir
#12
Mindestens die Hälfte einer eventuellen Steuerrückerstattung wird sie ohnehin abgreifen - weil, ihr seid ja erst getrennt und noch verheiratet. Also gehört auch alles Geld, auch das vom Finanzamt zurückfliessende, zunächst beiden Ehepartnern.
Es sei denn, es sind Steuern nachzuzahlen (war bei mir zwei Jahre nacheinander der Fall). Da habe ich dann alleine gezahlt, weil sie hat ja nix.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir - von Austriake - 16-04-2013, 08:43

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