01-04-2013, 22:16
Nach neuem Recht kommt doch dem JA schon als Mitwirkender eine Verfahrensbeteiligtenstellung zu, § 7 II 2 FamFG.
Diese Vorschrift war ja eine der Reformschwerpunkte.
Im Vergleich zum verlinkten OLGBeschluss ist aber schon eine ausreichende Konkretisierung, die vollstreckt werden könnte, zweifelhaft.
Denn die Formulierung, "Die Durchführung und Organisation des Umganges übernimmt das Jugendamt" reicht für eine Vollstreckung kaum aus.
Nach wie vor halte ich auch für fraglich, ob ein Vergleich vorliegt und wenn, dann wegen der fehlenden Protokollierung ein ziemlich fehlerhafter, der vermutlich noch weniger vollstreckt werden kann.
Das Urteil zu lesen erhellt in der Tat das Gemüt. Sanktionen gegen das JA - davon habe ich vorher noch nie gelesen.
Doch wie auch immer das Ergebnis einer Prüfung der Rechtslage aussieht. Darauf zu warten würde ich nicht empfehlen.
Ich würde sofort das Gericht anrufen und ihm die Frage zu klären überlassen. Notfalls soll das OLG entscheiden.
Aber eine Entscheidung muss schnellsten her, sonst befürchte ich, dass sein Umgangsrecht wirklich so bearbeitet wird, wie von @iglu befürchtet.
Diese Vorschrift war ja eine der Reformschwerpunkte.
Im Vergleich zum verlinkten OLGBeschluss ist aber schon eine ausreichende Konkretisierung, die vollstreckt werden könnte, zweifelhaft.
Denn die Formulierung, "Die Durchführung und Organisation des Umganges übernimmt das Jugendamt" reicht für eine Vollstreckung kaum aus.
Nach wie vor halte ich auch für fraglich, ob ein Vergleich vorliegt und wenn, dann wegen der fehlenden Protokollierung ein ziemlich fehlerhafter, der vermutlich noch weniger vollstreckt werden kann.
Das Urteil zu lesen erhellt in der Tat das Gemüt. Sanktionen gegen das JA - davon habe ich vorher noch nie gelesen.
Doch wie auch immer das Ergebnis einer Prüfung der Rechtslage aussieht. Darauf zu warten würde ich nicht empfehlen.
Ich würde sofort das Gericht anrufen und ihm die Frage zu klären überlassen. Notfalls soll das OLG entscheiden.
Aber eine Entscheidung muss schnellsten her, sonst befürchte ich, dass sein Umgangsrecht wirklich so bearbeitet wird, wie von @iglu befürchtet.