28-04-2015, 12:24
War nicht anders zu erwarten.
Du kannst doch gar nicht angeklagt worden sein, wenn jetzt nach § 153 StPO eingestellt wurde. Keine Anklage - kein Verbrauch. Natürlich kannst du jederzeit wieder angezeigt werden. Beliebig oft. Aber uninteressant. In solchen Fällen kommt es nicht zur Anklage. Lass dich doch nicht von einer versoffenen Ex nervös machen.
(28-04-2015, 12:18)Austriake schrieb: Bedeutet das jetzt so etwas wie Strafklageverbrauch?
Du kannst doch gar nicht angeklagt worden sein, wenn jetzt nach § 153 StPO eingestellt wurde. Keine Anklage - kein Verbrauch. Natürlich kannst du jederzeit wieder angezeigt werden. Beliebig oft. Aber uninteressant. In solchen Fällen kommt es nicht zur Anklage. Lass dich doch nicht von einer versoffenen Ex nervös machen.