10-07-2014, 17:17
(10-07-2014, 17:06)sorglos schrieb: In ähnlicher Sache hatte der Richter kürzlich den Zeitraum von der Anklage ausgeschlossen, in dem der KU per Pfändung geflossen ist. Mutti-Anwalt hatte noch den Einwand, das seien "nur die Rückstände" gewesen.
Es ist unerheblich, ob freiwillig oder per Zwangsvollstreckung - es ist Erfüllung eingetreten. Ergo kein Vorsatz und keine Schuld.
@Sorglos
kannst Du mir bitte die Quelle oder das AZ nennen.
Bei mir wurde auch der volle Unterhalt gepfändet obwohl die KM im Unterhaltsvorschuss war...