In ähnlicher Sache hatte der Richter kürzlich den Zeitraum von der Anklage ausgeschlossen, in dem der KU per Pfändung geflossen ist. Mutti-Anwalt hatte noch den Einwand, das seien "nur die Rückstände" gewesen.
Es ist unerheblich, ob freiwillig oder per Zwangsvollstreckung - es ist Erfüllung eingetreten. Ergo kein Vorsatz und keine Schuld.
Es ist unerheblich, ob freiwillig oder per Zwangsvollstreckung - es ist Erfüllung eingetreten. Ergo kein Vorsatz und keine Schuld.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #