05-06-2014, 13:34
Dann muss der Eigentümer nachweisen das ihm die Sachen gehören (Kontoausüge,Rechnungsbelege ect)...Aber glaub mir bei Unterhaltssachen oder ähnliches fangen die gar nicht erst an einen "Laptop" oder irgendwas anderes zu pfänden.
Der Aufwand lohnt sich gar nicht.
Der Aufwand lohnt sich gar nicht.