07-01-2014, 15:23
Heute früh kam Post vom AG (Staatsanwaltschaft) mit u.a. folgendem Wortlaut:
Mein Anwalt meinte, dass hier noch nicht abzusehen sei wie das gehen sollte, evtl. müsste ich mich bereit erklären einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Ich persönlich sehe nicht ein warum ich ein Schuldeingeständnis (und das wäre es genau für mich) abgeben soll und auch noch Zahlungen leisten soll die ich gar nicht kann (krankheitsbedingte Kosten sind dabei noch gar nicht eingerechnet), ausserdem läuft parallel noch die Abänderungsklage, hier ist noch nix entschieden.
So Jungs, nun brauche ich Eure Meinungen und Erfahrungen dazu.
Zitat:Die Staatsanwaltschaft wird sich hier (Betreff Anzeige der KM wegen Unterhaltspflichtverletzung §170, Anmerkung von mir) angesichts der Gesamtumstände einer Verfahrenserledigung nach § 153a StPO nicht verschließen. Insofern ist indes fraglich, ob aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte derzeit nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht eine tragfähige Grundlage gefunden werden kann.
Sollte eine entsprechende Verfahrenserledigung nicht zustandekommen, werden weitere Ermittlungen.....
Mein Anwalt meinte, dass hier noch nicht abzusehen sei wie das gehen sollte, evtl. müsste ich mich bereit erklären einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Ich persönlich sehe nicht ein warum ich ein Schuldeingeständnis (und das wäre es genau für mich) abgeben soll und auch noch Zahlungen leisten soll die ich gar nicht kann (krankheitsbedingte Kosten sind dabei noch gar nicht eingerechnet), ausserdem läuft parallel noch die Abänderungsklage, hier ist noch nix entschieden.
So Jungs, nun brauche ich Eure Meinungen und Erfahrungen dazu.