19-04-2013, 15:20
Also, um es mal auf den Punkt zu bringen : In solchen Situationen (Trennungssituation) sollte man sich schnellstens mit solchen Thematiken auseinandersetzen ! Auch um vielleicht das Ein oder Andere Mal Energie zu sparen statt zu verschwenden ? Hier also paar Infos zum EV (eidesstattliche Versicherung):
1. Mit dem GV zusammen arbeiten. Alles Andere hat keine Aussicht auf Erfolg. Viele GVs sind gar nicht so schlecht drauf und wer kennt schon die Probleme bei den Leuten mehr, als diese Jungs.
2. Der EV bedeutet, die Abgabe einer Anzeige der Vermögenslosigkeit! Hat der GV diese einmal vorliegen, hört Er für lange Zeit auf zu nerven. Er weiß: Ah! Dort ist ja nichts zu holen! Auch wenn neue Gläubiger anbimmeln.
3. Gläubiger kann (muß man sogar) darauf hinweisen, dass man einen (oder mehrere EV) hat leisten müssen und deshalb könne man nichts zahlen. Oder eben nur kleine Raten, wenn Dir daran liegt.
4. Achtung! Eigentlich darfst Du auch nichts abzahlen, denn dann wärst Du ja auch nicht vermögenslos! Um aber Manches los zu werden, macht man das auch nach einem EV trotzdem wenn man kann.
5. Lege ich den EV nicht ab und kann auch nicht zahlen, dann kommt der Haftbefehl. Hört sich in diesem Falle schlimmer an als befürchtet. Ist nichts Anderes, als das man im Zweifel mit der Polizei abgeholt wird, um dann bei Gericht im Büro des GV eben die EV zu unterschreiben. Wer es so weit kommen läßt ist bescheuert!
6. Zu den Krediten: Ich weiß das Gejammer um Kredite hier nicht ganz ein zu ordnen. Da unserereiner i.d.R. Unterhaltsschulden hat und übrigens gerade die Weltwirtschaft vor die Pumpe fährt (zumindest Europa) nimmt man keine Kredite auf, sondern man sorgt dafür, dass man möglichst unabhängig bleibt und was unterm Kopfkissen hat. Banken meidet man! Man lebt am Besten von dem was rein kommt. Im Übrigen darf der Unterhaltsschuldner keine Kredite aufnehmen und dann davon eben nicht die Unterhaltschulden bezahlen, sondern bsp. einen neuen Fernseher. Kriegt das der gegn. Anwalt raus und der dusselige fanatische Amtsrichter der den 170er verhandelt, gibts was auf die Mütze!
7. Der EV bedeutet, dass der Gläubiger einen Titel hat. Der Titel gilt 30 Jahre. Der Schufa Eintrag gilt : 3 Jahre. Ebenso erfolgt Eintrag in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes. Wäre die Schuld vor Ablauf von 3 Jahren getilgt, wird das Verzeichnis gelöscht als auch eine Erledigt-Meldung in der Schufa. Meldet sich der Gläubiger nach Ablauf der 3 Jahren nicht mehr oder ist die Ex verreckt, ist das Thema durch und Du hast Glück gehabt. Wenn doch : Das gleiche Prozedere von Vorne oder eben Zahlungsvereinbarung machen.
8. Es droht natürlich Lohnpfändung, wenn was zu holen ist. Am Besten, Du bist so ne Art freischaffend... ;-) . Zum P-Konto also: Wenn Du einen Dispo hast, laß die zappeln und teile Ihnen mit, dass Du einen EV abgelegt hast. I.d.R. sieht die Bank das von alleine und wird demnächst den Dispo kündigen. Dann zahslt Du jeden Monat nen Zwanni ab, bis es wieder besser läuft. Du suchst Dir ein anderes Konto. Geht ohne Probleme im Internet. Wirecardbank oder GlobalMasterCard z.B.. Hier richtest Du auch ein P-Konto ein und schon hast Du Eines.
Alles in Allem kein Beinbruch! Passiert derzeit Millionen von Deutschen. Es kann dann in der Katastrophe enden, wenn man nicht hellwach ist! Informieren, informieren, informieren!!!
Schon Dein Auto, dann brauchst Du kein Neues und auch keinen Kredit und Alles ist in Butter !
Ich habe es selbst so gemacht. Die Sonne geht am anderen Tag wieder auf ohne dass es sich von einem EV beeinflussen läßt.
1. Mit dem GV zusammen arbeiten. Alles Andere hat keine Aussicht auf Erfolg. Viele GVs sind gar nicht so schlecht drauf und wer kennt schon die Probleme bei den Leuten mehr, als diese Jungs.
2. Der EV bedeutet, die Abgabe einer Anzeige der Vermögenslosigkeit! Hat der GV diese einmal vorliegen, hört Er für lange Zeit auf zu nerven. Er weiß: Ah! Dort ist ja nichts zu holen! Auch wenn neue Gläubiger anbimmeln.
3. Gläubiger kann (muß man sogar) darauf hinweisen, dass man einen (oder mehrere EV) hat leisten müssen und deshalb könne man nichts zahlen. Oder eben nur kleine Raten, wenn Dir daran liegt.
4. Achtung! Eigentlich darfst Du auch nichts abzahlen, denn dann wärst Du ja auch nicht vermögenslos! Um aber Manches los zu werden, macht man das auch nach einem EV trotzdem wenn man kann.
5. Lege ich den EV nicht ab und kann auch nicht zahlen, dann kommt der Haftbefehl. Hört sich in diesem Falle schlimmer an als befürchtet. Ist nichts Anderes, als das man im Zweifel mit der Polizei abgeholt wird, um dann bei Gericht im Büro des GV eben die EV zu unterschreiben. Wer es so weit kommen läßt ist bescheuert!
6. Zu den Krediten: Ich weiß das Gejammer um Kredite hier nicht ganz ein zu ordnen. Da unserereiner i.d.R. Unterhaltsschulden hat und übrigens gerade die Weltwirtschaft vor die Pumpe fährt (zumindest Europa) nimmt man keine Kredite auf, sondern man sorgt dafür, dass man möglichst unabhängig bleibt und was unterm Kopfkissen hat. Banken meidet man! Man lebt am Besten von dem was rein kommt. Im Übrigen darf der Unterhaltsschuldner keine Kredite aufnehmen und dann davon eben nicht die Unterhaltschulden bezahlen, sondern bsp. einen neuen Fernseher. Kriegt das der gegn. Anwalt raus und der dusselige fanatische Amtsrichter der den 170er verhandelt, gibts was auf die Mütze!
7. Der EV bedeutet, dass der Gläubiger einen Titel hat. Der Titel gilt 30 Jahre. Der Schufa Eintrag gilt : 3 Jahre. Ebenso erfolgt Eintrag in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes. Wäre die Schuld vor Ablauf von 3 Jahren getilgt, wird das Verzeichnis gelöscht als auch eine Erledigt-Meldung in der Schufa. Meldet sich der Gläubiger nach Ablauf der 3 Jahren nicht mehr oder ist die Ex verreckt, ist das Thema durch und Du hast Glück gehabt. Wenn doch : Das gleiche Prozedere von Vorne oder eben Zahlungsvereinbarung machen.
8. Es droht natürlich Lohnpfändung, wenn was zu holen ist. Am Besten, Du bist so ne Art freischaffend... ;-) . Zum P-Konto also: Wenn Du einen Dispo hast, laß die zappeln und teile Ihnen mit, dass Du einen EV abgelegt hast. I.d.R. sieht die Bank das von alleine und wird demnächst den Dispo kündigen. Dann zahslt Du jeden Monat nen Zwanni ab, bis es wieder besser läuft. Du suchst Dir ein anderes Konto. Geht ohne Probleme im Internet. Wirecardbank oder GlobalMasterCard z.B.. Hier richtest Du auch ein P-Konto ein und schon hast Du Eines.
Alles in Allem kein Beinbruch! Passiert derzeit Millionen von Deutschen. Es kann dann in der Katastrophe enden, wenn man nicht hellwach ist! Informieren, informieren, informieren!!!
Schon Dein Auto, dann brauchst Du kein Neues und auch keinen Kredit und Alles ist in Butter !
Ich habe es selbst so gemacht. Die Sonne geht am anderen Tag wieder auf ohne dass es sich von einem EV beeinflussen läßt.