Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#49
Du bist immer noch im Panikmodus!

Den Umgangsantrag bei Gericht kannst du problemlos alleine bewältigen.

Deine innere, dich verwirrende Glaskugel solltest du ganz schnell abschalten und die Schritte, Titulierung bei einem Notar und dann Umgangsantrag stellen, die dir hier mehrfach empfohlen wurden auch auszuführen.

Umgang ist dein oberstes Ziel! Alles andere sind nur Nebenkriegsschauplätze die du mit Distanz und viel Gelassenheit betreten musst. Totaler Krieg von dem du fabulierst ist Kontraproduktiv, auch wenn es dir nicht leicht fällt du solltest deeskalieren und erst mal nachgeben.

Wenn du bei dem Notar warst ignoriere das JA komplett und lasse die Klagen wenn sie wollen, auch was Umgang angeht lehne das JA oder andere Träger ab und verweise auf die Autonomie der Eltern. Die Elternautonomie bestand doch vor der Trennung auch, also lass die Gegenseite Krieg führen der dabei entstehende Schatten fällt dann nicht auf dich zurück!

Je länger du regelmäßig Umgang hast umso schwerer wird es für Mutti dir diesbezüglich Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Zeit ist der Faktor, die Kinder werden älter und bestimmen immer mehr mit.

Und mit regelmäßigen Umgang hast du auch zusätzlich mehr Einnahmemöglichkeiten durch SGB II und Wohngeld.

"Rache ist ein Gericht das man Eiskalt servieren muss." Arabisches Sprichwort.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Antiworld - 06-04-2013, 07:53

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 23.028 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  gehen oder bleiben? sophie 47 32.803 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.142 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue
  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung marecello 215 295.319 14-09-2011, 20:42
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste