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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter
#2
Hallo Hitman.

Bei der Geschichte wirst du vor Gericht vermutlich nicht sofort einen Durchbruch erzielen, sondern auch erst eine vorsichtige Umgangsanbahnung.

Deine Ex scheint dich aber auch nicht komplett abschießen zu wollen, sondern ebenfalls eine (zu) langsame Anbahnung anzustreben.

Unter dieser Voraussetzung würde ich sie mal anschreiben und sie, möglichst höflich und ohne Vorwürfe anmailen und fragen, wie sie sich die Fortentwicklung des Umgangs vorstellt.
Ggf. verbunden mit dem Hinweis, dass ein positiver Plan dich dazu bringen könnte, das Gerichtsverfahren auszusetzen.

Wenn sie einen Vorschlag macht, kannst du ja versuchen diesen nach oben zu verhandeln und vor allem zu konkretisieren.

Und erst wenn das nicht klappt, machst du vor Gericht weiter.
Ich halte es für denkbar, dass du auf diesem Wege mehr erreichst als vor Gericht.
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RE: Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter - von beppo - 01-04-2013, 08:47

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