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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter
#1
Hallo

was versteht man unter diesen Umgangsrecht , da ich zur zeit richtige Probleme habe mit der ex. wir hatten uns im Juni Juli 2012 getrennt (musste vorerst weg , da ich einer straftat beschuldigt worden bin die ich nicht gemacht , jedoch erst bei Prozess im Jan. 2013 rauskam - Freispruch) .
Da konnte ich regelmäßigen telefonischen kontakt zu meiner tochter haben(zwecks großer entfernung). Dann hat die KM ab Oktober 2012 den kontakt komplett abgebrochen nach dem meine Tochter mich was beschuldigt hat was nicht der wahrheit entspricht(hätte geld gestohlen).da ich es widersprochen hatte und gesagt hatte sie soll sich nicht so blödsinn erzählen lassen, wurde aprubt aufgelegt von der KM. Jedes Telefonat oder email verkehr wurde ignoriert? Keine antwort mehr.

Bis ich ich im Februar 2013 zurück in die selbe Stadt gezogen bin und meine kleine im kindergarten aufgesucht habe , da zuhause nie einer aufgemacht hat. Nach einem kurzen gespräch sagte sie "Mama will nicht das ich mit dir spreche , wobei ich gern dich sehen möchte" Nach einem kurzen gespräch mit jugendamt blieb mir kein anderer weg als zum familiengericht klage einreichen. Doch plötzlich war sie gesprächsbereit. Zur zeit 2 Std. wöchentlicher umgang und nach dem dem fünften treffen soll es länger werden.(klage läuft jedoch noch , habe ich nicht zurück gezogen , wobei ich das jetzt tun muss)

Nach dem diese Treffen reibungslos klappen und das machen möchten was die kleine gern unternehmen will , habe ich ja kein Problem es zur machen.(Bei diesen Treffen ist die mutter immer anwesend)

Doch Sie versucht mir gespräche aufzudrängen auf die ich überhaupt keine lust habe , besserwisserische unterhaltungen etc.

will mir vorschreiben was ich arbeiten soll bzw. eine ausbildung machen muss ( bin 40Jahre) und das ich mir sofort eine wohnung nehmen muss zwecks dem umgang . ( Ich bin wieder zu meinen Eltern gezogen da ich erst jetzt im April anfange zu arbeiten) und mir dann sicherlich in ruhe eine wohnung suche.

Durch diese Trennung und weggang von mir gibt es immer noch klärungsbedarf da sie meine Kompletten möbel unterschlagen hat und mir nach 3 Monaten meine kompletten Kleidung nicht freiweillig erst rausgegeben hat.

Da ich das einem anwalt übergeben habe um klage einzureichen , hat doch das nichts mit dem Umgang zu tun.

Man versucht mich in die Enge zutreiben da Sie ruhe haben will da Sie lt. Ihrer Meinung einen Freibrief hat weil ich ja kein Sorgerecht habe.

deswegen diese komische Frage.

Der Umgang bezieht sich auf meine Tochter das Sie von beiden geliebt wird, beide als getrenntes paar für sie immer da sein werden und ich mich mit ihr wöchentlich treffe und einfach zusammen sind.

Ich möchte ja auch nach den tersten 5 treffen , auch mal mit der kleinen alleine sein und und nicht immer von KM kontrolliert werden.

Denn was mir ja zusteht und was ich dann tatsächlich bekomme sind ja zweierlei , wie man hier auch so schön mitlesen kann
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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter - von hitman90 - 01-04-2013, 08:35

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