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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#23
(31-03-2013, 12:15)sorglos schrieb: Ansonsten: sortiere deine Entscheidungen und nächsten Schritte... Dafür mußt du dich erstmal für eine Grundstrategie entscheiden: aushalten, aufstocken, auswandern, ausweichen, auflaufen, abkacken ;-)
Es ist richtig: wenn du nur unentschieden rumwartest, wählst du automatisch die letzte.

Ein enorm wichtiger Punkt, der eingeschlagene Weg bestimmt eventuell das ganze restliche Leben.

Den Trennungsunterhalt würde ich nicht zu ernst nehmen, mit Kindesalter 3 werden die Ansprüche so oder so sinken. Bei 1800 EUR netto und nach Abzug des Kindesunterhalts verbleiben ohnehin rund 400-470 EUR Verteilmasse. Die Ex wird also von Anfang an Arbeitsagentur-Kundin. Ab Kindesalter 3 heisst es auch von dieser Seite immer drängender: Ab in den Job. Ausser, sie ist so dumm ihre Faulheit durch ein weiteres Kind verlängern zu wollen, dann zahlt der Lover zur Strafe für sein blutleeres Gehirn.

Mach deine Zusatzausbildung, aber mehr verdienen solltest du keinesfalls, bevor das Kind 3 geworden ist.
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RE: Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten? - von p__ - 31-03-2013, 18:24

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