30-03-2013, 21:15
1. Für die jetzige Situation nicht relevant.
2. Für die jetzige Situation nicht relevant.
3. Für die jetzige Situation nicht relevant.
4. Versorgungs- und Zugewinnausgleich werden trotzdem fällig. Beim Unterhalt gelten trotzdem erst die eheprägenden Verhältnisse, dann der notwendige Unterhalt, dann Aufstockung. Auch davon ist einiges nicht relevant, nach Abzug des Kindesunterhalts vomn den 1900 EUR bist du eh nicht in der Lage, vollen Ehegattenunterhalt (3/7 vom Netto) zu bedienen. Mangelfall.
5. Aufstockend wirst du trotzdem zahlen müssen, auch wenn das Kind älter wie 3 wird.
Was sagt denn dein Anwalt, was du bezüglich Ehegattenunterhalt beantragen solltest?
2. Für die jetzige Situation nicht relevant.
3. Für die jetzige Situation nicht relevant.
4. Versorgungs- und Zugewinnausgleich werden trotzdem fällig. Beim Unterhalt gelten trotzdem erst die eheprägenden Verhältnisse, dann der notwendige Unterhalt, dann Aufstockung. Auch davon ist einiges nicht relevant, nach Abzug des Kindesunterhalts vomn den 1900 EUR bist du eh nicht in der Lage, vollen Ehegattenunterhalt (3/7 vom Netto) zu bedienen. Mangelfall.
5. Aufstockend wirst du trotzdem zahlen müssen, auch wenn das Kind älter wie 3 wird.
Was sagt denn dein Anwalt, was du bezüglich Ehegattenunterhalt beantragen solltest?