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Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
#6
Ich verstehe nicht, warum er eine Abänderungsklage verliert, wenn sich sein Einkommen in der von ihm behaupteten Größenordnung ändert?

Was bedeutet denn "hat mich mein ArbG auf 900 € gesetzt" ??

Und wieviel Unterhalt muss er für seine Kids zahlen?
Bei 900 € ist er doch gar nicht mehr leistungsfähig, wenn ich seine dürftigen Informationen dazu zu Ende denke.

Es ist immer schwierig, unterhaltsrechtliche Fragen ohne detaillierte Angaben so zu beantworten, dass der Fragesteller damit was anfangen kann.

Der Einfachheit halber sollte man BarUnterhalt abschaffen und den Betreuungsunterhalt aufteilen.

Wenn sich nicht beide Elternteile daran beteiligen wollen, muss der Staat, der sich ja sowieso ständig beklagt darüber, dass zu wenig Nachwuchs gezeugt wird, aus Steuereinnahmen helfen (oder jene in Anspruch nehmen, die ihrer Ausbildung wegen (die sie ja auch auf Kosten der Allgemeinheit erhalten haben) über privilegiertes Einkommen verfügen.

Warum bloß orientiert man sich immer noch am nicht vorhandenen Einkommen ausgerechnet der Väter, die ihr Geld schon den Familiengerichten geben mussten, weil sie elterliche Verantwortung übernehmen wollen.

noch schnell gelesen
Zitat:denn eigentlich hätte ich nach der Rangfolge immer erst für das Kind bezahlt
eine Rangfolge gibt es m.W. nur hinsichtlich der Berechnung des Unterhalts - doch nicht in Sachen Vollstreckung und Pfändung!
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RE: Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland - von Ibykus - 30-03-2013, 17:31

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