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Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
#2
Bei dem Zahlengewirr blicke ich nicht durch. Vielleicht stellst du das einmal tabellarisch dar. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 beachten.

Was klar ist: Abänderungklage ist verloren, sofern keine Rechtsmittel dagegen mehr möglich sind bedeutet das, dass du nur noch am Vollstreckungsgericht eine Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages probieren kannst. Das ist nicht schwer und verursacht keine hohen erneuten Kosten. Dein Fall hat sich längst vom Unterhaltsrecht ins Vollstreckungsrecht verlagert.

Grundsätzlich solltest du auch prüfen, ob die hier im Forum oft beschriebene Aufstockermethode in Frage kommt, bei der die Arbeitsagentur indirekt den Unterhalt zahlt. Weiterhin kannst du auch alles hinwerfen, gepfändet wird sowieso, irgendwann halt Insolvenz. Auf keinen Fall aber solltest du dir was von Dritten leihen, damit holst du dir nur zusätzlich Ärger rein und bezahlst die wirklichen Täterinnen und Täter mit neuen Schulden.
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RE: Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland - von p__ - 30-03-2013, 15:30

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