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Argumente gegen begleiteten Umgang
#51
Daher rate ich auch dazu. Geldstrafe bzw. Ordnungsgeld sollte mit rein falls sich nicht dran gehalten wird. Bei mir ist der Richter von selbst drauf gekommen 25000 Euro. Das hat auch gewirkt.

(29-03-2013, 09:58)Absurdistan schrieb: In diesem Fall würde ich Antrag stellen auf 2-3 begleitete Umgänge, dann ca. 3 Monate begleitete Übergaben, danach Übergabe an öffentlichen Orten (McDonnalds war´s bei mir). Zusätzlich noch eine kostenlose Erziehungsberatung paralel vorschlagen. Das wäre dann eindeutig und klar. Wenn am Ende 5-6 begleitet Umgänge dabei rauskommen und ein halbes Jahr begleitet Übergaben ist das auch kein Drama. Sollte das Kind schwer krank(Attest) muss geregelt sein wann der Termin nachgeholt wird.
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#52
(26-03-2013, 18:44)Schlumpf schrieb:
(26-03-2013, 17:53)p schrieb: Warum die Ordnungsgeldanträge bisher kein Ergebnis brachten, würde mich auch interessieren.

bei mir war es so, daß es bei Gericht eine Vereinbarung zwischen Mutter und Vater gab und das Gericht dem zugestimmt hat.

In diesem Falle ist Ordnungsgeld nicht durchsetzbar.
Wenn das Gericht den vorschlag unterbreitet und Vater und Mutter dem zustimmen und das Gericht durch Beschluss die Vereinbarung festigt,
ist Ordnungsgeld durch Zwangsmassnahmen durchsetzbar.

Feiner Unterschied.....
.... der aber wenig Sinn macht und mir auch völlig neu ist.

§§ 86 I Nr. 2, 156 II FamFG !

Wenn im Falle der 1. Alt. nicht auf die Vollstreckungsklausel hingewiesen wurde, kann man das nachholen.

Soweit Du mit der 2. Alt. den Fall nach 156 III 2 ansprichst, nimmt das Gericht den Hinweis aus 89 II von sich aus auf.

Im Übrigen stimme ich der Ansicht des p im Beitrag Nr. 17 ausdrücklich zu:
p schrieb:Um betreuten Umgang gehts in diesem Fall gar nicht. Einmal ein paar dieser schwachsinnigen Termine hinzunehmen wäre ja noch machbar. Das Problem ist doch die Mutter und ihr dreckiges Missbrauchsspiel:....
Zwar kenne ich die Denunziationen/ Verleumdungen der KM dem genauen Wortlaut nach nicht.

Aber eine Unterlassungsklage/ Aufforderung zu prüfen, halte ich allemal für sinnvoll

Und unbedingt auch bei Gericht beantragen, auf die Vollstreckbarkeit der Umgangsregelung (89 II FamFG hinzuweisen).
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#53
Also soll er keinen neuen Antrag stellen sondern die Durchsetzung eines alten erwirken und dazu noch Unterlassungsklage? Hab ich das richtig verstanden?
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#54
(26-03-2013, 17:21)mischka schrieb: Folgende Ordnungsgeldanträge wurden allesamt abgewiesen...
die Anträge dazu und die Abweisungen würden mich mal interessieren.

Kann man die mal anonymisiert hochladen oder per PN zur Verfügung stellen?
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#55
(29-03-2013, 11:54)Schlumpf schrieb: Nicht mitmachen lässt sich leider leicht vortragen, ....
Mitnichten! Meine Meinung in diesem Thread bezog sich speziell auf den TO.
Eine Allgemeinlösung kann es natürlich nicht geben.

Da der TO allerdings schon so einige Jahre dieses Zeugs mitmacht und die Mutter es bisher immer geschafft hat, ihm Steine in den Weg zu werfen, sehe ich für ihn eben diese Möglichkeit, die ich persönlich dann vorziehen würde. Die Mutter wird es auch in Zukunft immer wieder schaffen, den Vater als Krimineller, Alkoholiker, Stalker...etc... diffamieren zu wollen.

Die JA-Damen stehen voll darauf!

Du tust gerade so, als hätte ich den Driss mit dem BU und einer anschließenden "Familienhilfe" nicht selbst erlebt.

Abgesehen davon, dass ein "nicht" krimineller Vater sowas evtl. durchziehen sollte, bin ich heute der Meinung, dass ich niemals einem Vater sowas nahelegen oder raten würde. BU ist das Allerletzte!

Leider wird das als 08/15 Lösung von fast jedem Amtsgericht gehandhabt.

Heute bin ich der Meinung, dass mir meine Würde und mein Selbstwertgefühl davon abrät, jemals einem Vater sowas nahezulegen.

my2c
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#56
Ich habe den Helferlein der Helferindustrie nach 3 begleiteten Umgängen klar machen können, dass mein Kind offensichtlich kein Problem mit mir hat.
Danach gab es noch ein paar begleitete Übergaben, mittlerweile läuft der Umgang ok, auch wenn ich dem Frieden (= der KM) nicht traue.

Aber man soll ja nicht immer schwarzsehen..

Ein guter Aspekt des BU: man hat einen Zeugen, dass sich das Kind wohl fühlt.
Es wird ein Bericht geschrieben und das ist dann sauber dokumentiert.

Ich habe BU akzeptiert für mein Kind, der Bambus biegt sich im Wind, aber er bricht nicht..
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#57
@mischka...

Wieso fragst du erst heute nach solchen Arguementen? Vor knapp zwei Jahren hatte doch die Kreisgruppe des vafk hier in unserer Stadt eine Famanwältin zum Vortrag eingeladen. Da ging es u. a. auch um BU und um genau solche Argumente, wie du sie heuer und hier erfragst.

Wer nochmal hielt damals der absurden Behauptung besagter Anwältin entgegen, dass Mütter "immer" gute Gründe dafür hätten, zunächst BU zu wünschen? Erinnere dich!

BU ist genau das, was @Blue mit seinen Worten zum Ausdruck gebracht hat. Denn wenn keine "tatsächlichen" gesetzlichen Gründe dafür vorliegen, dass solcher BU zwingend gemacht werden muss, dann hat solcher allerletzter Sch... gefälligst zu unterbleiben. Basta!

Aber egal. Nimm einfach das für dich sprechende Gutachten und akzeptiere BU und am besten solange es die KM wünscht. Das bringt dir auf Basis "bloß nix gegen Muddi" wenigstens die Gewissheit, dass man dir "systemkonform" erlaubt, deutschfamiliengerecht ein Stück weit dranbleiben zu dürfen am Leben deines Sohnes.

Und suche dir noch 3,4,5 Nebenjobs. Denn eins muss dir klar sein. Du und kein Anderer wird dazu aufgefordert werden, all das zu bezahlen, was dir eigentlich dem Sinn des Grundgesetzes nach "kostenlos" zusteht.

Von Dritten unabhängig zu lebende Beziehung mit deinem Sohn.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#58
(30-03-2013, 00:54)Clint Eastwood schrieb: Ich habe den Helferlein der Helferindustrie nach 3 begleiteten Umgängen klar machen können, dass mein Kind offensichtlich kein Problem mit mir hat.
Daraus folgt aber nicht, dass der Begleiter dann die Begleitung für überflüssig erklärt. Denn so schlachtet er die Gans, die goldene Eier legt.
(30-03-2013, 00:54)Clint Eastwood schrieb: Danach gab es noch ein paar begleitete Übergaben, mittlerweile läuft der Umgang ok, auch wenn ich dem Frieden (= der KM) nicht traue.
Der Begleiter hat sich wohl für seine Tat geschämt. Eine seltene Tugend bei Leuten, die so einen Job machen.

Wenn der Vater dem Begleiter zeigt, dass er sich durch den Begleiter belästigt fühlt, wird der Begleiter gierig. Besser ist es, dem Begleiter gegenüber den Eindruck zu erwecken, dass er einem egal sei, ihn zu fragen, ob er sich auf seinem überflüssigen Posten blöd vorkommt.
(29-03-2013, 12:21)Absurdistan schrieb: Daher rate ich auch dazu. Geldstrafe bzw. Ordnungsgeld sollte mit rein falls sich nicht dran gehalten wird. Bei mir ist der Richter von selbst drauf gekommen 25000 Euro. Das hat auch gewirkt.
Deine Exe war wohl zahlungsfähig. Glück gehabt!
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#59
Du verzettelst dich wie immer in irrelevanten Ausflüchten. Beim Ordnungsgeld wird die obere Grenze genannt, nicht der Betrag der tatsächlich verhängt werden würde. Der Erfolg besteht darin, daass überhaupt etwas verhängt wird, das bewirkt nämlich auch bei niedrigeren Beträgen auf Exenseite einiges.

Die Aufsichtspersonen im betreuten Umgang sind unwichtige Nebenfiguren. Weder bekommen sie eine Provision für betreuten Umgang noch können sie betreuten Umgang verlängern. Und zum dritten Mal: Betreuter Umgang ist hier sowieso nicht das Problem, sondern der beschriebene Kreislauf aus Lüge mit nachfolgender gelungener Umgangsverweigerung, den es zu durchbrechen gilt. Auf dem betreuten Umgang rumzuhüpfen ist das einzige, das diesen Kreislauf nicht durchbrechen kann.
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#60
(30-03-2013, 11:11)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn der Vater dem Begleiter zeigt, dass er sich durch den Begleiter belästigt fühlt, wird der Begleiter gierig. Besser ist es, dem Begleiter gegenüber den Eindruck zu erwecken, dass er einem egal sei, ihn zu fragen, ob er sich auf seinem überflüssigen Posten blöd vorkommt.
Mit dem Einen wie mit dem Anderen schafft man sich -mehrfach erlebt!- nur zusätzliche Probleme.

Entweder, man reagiert sofort auf die gerichtliche Verpflichtung hin und legt in der Beschwerdeinstanz substantiiert und überzeugend da, dass "begleiteter Umgang" nicht erforderlich ist und und die Entscheidung dazu rechtswidrig, oder man zeigt Gute Laune zu Bösem Spiel.

Der Umgangsbegleiter kann i.d.R. nichts dafür, wenn das Gericht einen solchen bestellt.
Es ist aber äußerst wichtig, ein gutes Ergebnis in Form von positiven Stellungnahmen zu erzielen.

Ein verärgerter Begleiter kann Dir das Leben zur Hölle machen!
Wer schon bei Verfahrensbeginn hilflos und ohne Erfahrung ist, kommt aus der Nummer nur sehr schwer wieder raus, wenn er zu allem Übel auch noch schlechte Umgangsnoten erhält.

Skipper schrieb:- Betreuter Umgang wird mir generell zu negativ gesehen.
der läßt sich auch vom umgangsberechtigten Vater beantragen.

Kurzes Schreiben ans JA, dass man sich überfordert fühlt und im Rahmen des Umgangsrechtes um Unterstützung bittet.
Mach das! und freu Dich, wenn Du anschließend immer einen "Kontrolleur" an der Backe hast und infolge dessen Du mit Deinen Kindern nicht mehr tun und lassen kannst, was Dir gerade gefällt.

Skipper schrieb:Er wird idR angeordnet, weil der Vater eben kein 'Kinderschänder' ist und soll das Kind aus den Fängen der Mutter lösen und überhaupt erstmal in die Nähe des Vaters bringen und gegenseitige Vater-Kind-Wahrnehmung ermöglichen.
Eigentlich ist er nur gerechtfertigt, WENN der Vater ein Kinderschänder ist!

Um das Kind aus den Fängen der KM zu lösen, ist er die denkbar ungeigneteste Maßnahme.
Denn wenn das Kind von seinem Vater entfremdet wurde, dann fremdelt es einem Umgangsbegleiter ggü auch. Die KM selbst oder Verwandte, zu denen das Kind enge Beziehungen unterhält, könnten durch ihre Anwesenheit erreichen, dass das Kind zu "Fremden" Nähe aufbaut. Man muss natürlich bei Allem auch immer auf das Alter des KIndes abstellen.

Skipper schrieb:- Die Dauer des betr. Umgangs würde ich nicht abstrakt festlegen, sondern am Ergebnis festmachen.
Probier es aus!
Du wirst wahrscheinlich die Erfahrung machen, dass Du das, was die Umgangsbegleitung als Ergebnis feststellt, nur mit "extremer Kooperation" (das andere Wort wäre Arschkriecherei) beeinflussen kannst.

Viel Spaß!
Rolleyes
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#61
(30-03-2013, 13:22)p schrieb: Der Erfolg besteht darin, daass überhaupt etwas verhängt wird, das bewirkt nämlich auch bei niedrigeren Beträgen auf Exenseite einiges.
Der ARGE Bedarf einer Alleinerziehenden ist so hoch, dass die meisten davon offiziell zahlungsunfähig sind. Die können sich alles leisten - auf anderer Leute Kosten.
(30-03-2013, 13:22)p schrieb: Die Aufsichtspersonen im betreuten Umgang sind unwichtige Nebenfiguren. Weder bekommen sie eine Provision für betreuten Umgang noch können sie betreuten Umgang verlängern.
Sie halten sich für wichtig. Wer gibt schon zu, dass er überflüssig ist. Und wenn mehr Betreuer gebraucht werden, ist noch ein bezahlter Job für einen Kumpel drin.
(30-03-2013, 13:22)p schrieb: Und zum dritten Mal: Betreuter Umgang ist hier sowieso nicht das Problem,
Die Überschrift lautet "Argumente gegen begleiteten Umgang".
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#62
(30-03-2013, 13:33)Ibykus schrieb: Der Umgangsbegleiter kann i.d.R. nichts dafür, wenn das Gericht einen solchen bestellt.
Es ist aber äußerst wichtig, ein gutes Ergebnis in Form von positiven Stellungnahmen zu erzielen.
Der Begleiter kann durch seine Stellungsnahme seinen Auftrag verlängern. Wer die Aufträge kriegt, wird - wie überall - abgekakelt. Wer zuviele Gänse, die goldene Eier legen, schlachtet, kriegt keine Aufträge mehr.
(30-03-2013, 13:33)Ibykus schrieb: Ein verärgerter Begleiter kann Dir das Leben zur Hölle machen!
Wer schon bei Verfahrensbeginn hilflos und ohne Erfahrung ist, kommt aus der Nummer nur sehr schwer wieder raus, wenn er zu allem Übel auch noch schlechte Umgangsnoten erhält.
Kommt drauf an, wie man das dem Begleiter verklickert. Leider sind in solchen Sachen Frauen Männern deutlich überlegen.
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#63
(30-03-2013, 13:41)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(30-03-2013, 13:22)p schrieb: Und zum dritten Mal: Betreuter Umgang ist hier sowieso nicht das Problem,

Die Überschrift lautet "Argumente gegen begleiteten Umgang".
dann wollen wir mal froh sein, dass er seinen Thread nicht "Der Pferdefuß beim begleiteten Umgang" genannt hatte Wink Wink
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#64
Wer Argumenten eine Bedeutung beimisst, hat das System nicht verstanden.
Ein kleines Beispiel: als mein Sohn mit einem Jahr und nem Keks in die Fremdbetreuung abgeschoben wurde z.T. acht bis zehn Stunden am Tag, damit man ihn ja nicht dem Vater überlassen muss, wurde das mit den ach so wertvollen Sozialkontakten begründet.
Als die Ex neulich Umzog hieß es dann in der Stellungnahme des neuen JAs, dass Sozialkontakte in dem Alter nicht relevant seien.

Argumente können nach Lust und Laune hin- und hergeschoben werden, allein man muss welche pro forma haben, damit die Meschpoke weiß, wogegen sie zu sein hat.

Wenn unsere fürsorglichen KMs ohne viel Federlesens Kreti und Pleti zum babysitten bestellen können, Kinder unter Applaus des Mainstreams und des Zeitgeistes in die Fremdbetreuung (hier steckt es sogar im Wort) abschieben, oder die neuen Stecher zur Betreuung einspannen können, gibt es keinen einzigen Grund FÜR begleiteten Umgang. Jedenfalls nicht, wenn man mit dem gleichen Maß misst.

Aber an der Stelle fängt der Spaß ja bekanntlich an.

Ich würde begleiteten Umgang ohne große Diskussion mangels Notwendigkeit ablehnen.
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#65
Uneintreibbares Ordnungsgeld wird ersatzweise zu Ordnungshaft, das ist der Standardsatz (siehe auch OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12) den du offenbar nicht kennst. Du kannst dich natürlich auch den Boden werfen und vor Richter und Ex kriechen, damit das liebe Richterlein kein Ordnungsgeld androht, weil es ja sein könnte dass die superliebe Ex das nicht zahlen kann. Sehr zielführend, wird ihm sicher helfen.

Zitat:Die Überschrift lautet "Argumente gegen begleiteten Umgang".

Wenn die Überschrift "Motor kaputt, was tun?" lauten würde und es stellt sich bei den ersten Postings heraus, dass der Motor völlig okay ist, er nur kein Benzin mehr hat, dann wird es offtopic über fiktive Motorschäden zu phantasieren und ontopic, ihm zu raten er solle tanken.
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#66
Liebes Orakel,
Du scheinst -wie Skipper auch- noch nicht mit begleitetem Umgang konfrontiert worden zu sein.
Besser Ihr belaßt es dabei und geht kein Risiko ein und meidet diese UmgangsPeitsche.

Wem als Vater Umgang nur unter Begleitung zuerkannt wird, der ist sowieso schon gehandicapt, weil seine geschwächte Elternstellung diesen Unsinn ja erst ermöglicht.
Dabei kann es eigentlich egal sein, ob eine obj. Entfremdung durch mütterliche Umgangsboykotte oder der Schutzzweck, den das Gericht wegen skrupelloser Vorwürfe, mit denen die KM den Vater belastet, für nötig hält, die Maßnahme begründet.

Du bist und bleibst DER, dem man sein eigenes Kind nicht anvertrauen kann!

Und dieser Makel bleibt Dir erhalten, solange man nicht die Mutter für ihr kindeswohlwidriges Verhalten bestraft oder ihre Exzesse mit geeigneten GgMaßnahmen -eine davon wäre dir Unterlassungsverfügung- abstellt.

Gründe, die einmal vorgetragen zum Ziel geführt haben, lassen sich immer wieder neu erfinden oder fortführen.

Das meinte P mit:
Zitat:Die Mutter betreibt dieses Spiel in Endlosschleife. Die gilt es zu durchbrechen. Der betreute Umgang ist für den Vater nicht das richtige Element in der Schleife, sie zu durchbrechen. Anzusetzen wäre schon bei der nächsten Lüge. Ich empfehle eine eindeutige Reaktion, Unterlassungserklärung der Mutter bezüglich ihrer Vorwürfe erzwingen, sofort Umgang einfordern in einer Weise, dass Ordnungsgeld verhängt werden kann.
Und davon bin auch ich sehr überzeugt, weil ich genau DAS immer wieder erlebe, wenn Väter um Hilfe bitten.
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#67
(30-03-2013, 00:54)Clint Eastwood schrieb: Ich habe BU akzeptiert für mein Kind, der Bambus biegt sich im Wind, aber er bricht nicht..
Der Wind jedoch ist ein midestens genauso ebenbürtiger Gegner wich ich selbst. Einen BU aufoktruiert zu bekommen hat jedoch nichts mit Gleichwertigkeit zu tun. Das ist lediglich Willkür und leider der Standard, den sich die RichterInnen und Richter einfachheithalber aus der Schublade ziehen. Hinzu kommt der Aspekt, dass die Helferindustrie im Gerichtsbezirk bschäftigt sein muß.
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#68
(30-03-2013, 13:33)Ibykus schrieb: Denn wenn das Kind von seinem Vater entfremdet wurde, dann fremdelt es einem Umgangsbegleiter ggü auch.
Das ist für mich "der" Satz und die Aussage schlechthin! Ich danke Dir für diese, in einem Satz, auf den Punkt bringende Problematik!
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