Wenn man erst bei Gericht ist, kann man die Befristung bis 18 nur ausdrücklich beantragen. Begründung: Ab 18 ändert sich die Berechnungsgrundlage vollständig und beide Eltern werden Barunterhaltspflichtig.
Die Gerichte akzeptieren das durchaus - allerdings nicht ohne ausdrücklichen Antrag!
Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, vorher zu handeln. Dann ist man nur eine überschaubare Zeit gebunden.
Gerade heute zwei "frische" Titel beim JA produzieren lassen. Für den einen wars glaube ich der 8. Titel, der angehängte ist ein 1. Titel für ein Jahr. Die Titel gehen noch diese Woche direkt ans Jobcenter zu freundlichen Aufstockung. Die Väter waren gegenseitig vorbereitete Zeugen, um das im JA durchzusetzen.
Die Gerichte akzeptieren das durchaus - allerdings nicht ohne ausdrücklichen Antrag!
Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, vorher zu handeln. Dann ist man nur eine überschaubare Zeit gebunden.
Gerade heute zwei "frische" Titel beim JA produzieren lassen. Für den einen wars glaube ich der 8. Titel, der angehängte ist ein 1. Titel für ein Jahr. Die Titel gehen noch diese Woche direkt ans Jobcenter zu freundlichen Aufstockung. Die Väter waren gegenseitig vorbereitete Zeugen, um das im JA durchzusetzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #