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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#49
Nein, ich meine natürlich nicht zweimal zahlen.

Der erste (aktuelle) Titel habe ich beim Notar gemacht (Stufe 4 DDT). Dieser Titel stellt ja eine Schuldankenntnis da. Angenommen, dieser Titel wird jetzt durch ein gerichtliches Urteil (Stufe 5 DDT) ersetzt.

In ein paar Jahren ändern sich bei mir die Bedingungen (z. B. Frau und 3 weitere Kinder Tongue obwohl vasektomiert), d.h. ich würde versuchen den gerichtlichen Titel an die neuen Gegebenheiten anzupassen (z. B. mehr Unterhaltsberechtigte).

Kann dann irgendjemand sagen: Du hast damals einen notariellen Titel (Stufe 4) abgegeben, d.h. deine Schuld damals anerkannt und deswegen kann er nur bis maximal Stufe 4 gesenkt werden?

Danke und Grüße

Lullaby
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Lullaby - 03-02-2014, 15:32
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RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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