10-01-2014, 13:16
(10-01-2014, 13:10)Camper1955 schrieb:(10-01-2014, 13:00)JahJahChildren schrieb: Das OLG Zweibrücken ist auch meine Instanz. Mein AG hat Unterhalt (TU/KU) ausgeurteilt. Der KM war die Summe nicht hoch genug und ging nach Zweibrücken mit VKH Antrag.
Das OLG gab ihr eine Watsche und bestätigte schriftlich das Urteil des AGs (ohne weitere Anhörungen oder Termine vor Ort). Die KM bekam die Rechnung, welche dann bei mir durch die Landesjustizkasse gepfändet wurde (Zweitschuldner).
Wieso bist Du in diesem Fall Zweitschuldner. Du hast den Prozess doch gar nicht gewollt?
Robert Stegmann
Wir waren noch verheiratet zu dem Zeitpunkt (Trennungsjahr). Da die KM hoffnungslos pleite und überschuldet ist, hat sich die Landesjustizkasse bei mir das Geld als Zweitschuldner geholt. Steuerrückzahlung wurde gepfändet. Aber sie waren so lieb und teilten mir mit, dass ich mir ja einen Titel gegen KM holen kann, um in dann in einen Holzrahmen für €1 vom Teddy für die nächsten 30 Jahre an die Wand zu hängen.