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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#10
Oder einfach anbieten, dass du ab sofort ohne Titulierung einen Aufschlag bezahlst, der den Unterhalt auf einen Betrag in die Mitte zwischen DDT4 und DDT5 anhebt und zwar freiwillig. Wenn sie nicht akzeptiert, wird DDT4 tituliert. Dadurch hat sie im Jahr dann rd 120€ extra, die du dann keinem Anwalt in den Hintern schieben musst und wenn sie auf streitsüchtig macht, kann es sein, dass nur DDT4 festgelegt wird und sie die Kohle dann nicht hat.
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von MitGlied - 26-03-2013, 15:30
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von Lullaby - 09-01-2014, 11:09
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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