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Gutachten und Schutz von Persönlichkeitsrechten
#1
Moin.

Im Parallel-Forum wurde die interessante Frage aufgeworfen, ob und inwieweit ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden darf/kann/muß, ein medizinisches Gutachten etwa, das sehr weit- und tiefreichende Daten beinhaltet.

Wer weiß 'was dazu?
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#2
Deine Frage ohne Nennung von Details ist auch in diesem Forum sinnfrei.
Das hättest Du nach dem Lesen der Anworten dort aber auch selbst feststellen können.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#3
Für mich ist im Parallel-Forum zu dem Problem, so wie ich es hier aufgespannt habe, wenig Erhellendes zu lesen.

Ich ziele auf ein (verfahrensrechtliches?) Problem, das keiner Fallkenntnis bedarf.
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#4
Gute Güte,

im "Parallelforum" ... warum nicht gleich das Paralleluniversum oder Parabeln, wenn einem schon langweilig ist?

... ob und inwieweit ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden darf/kann/muß, ein medizinisches Gutachten etwa, das sehr weit- und tiefreichende Daten beinhaltet.

- Wie fühlst du dich dabei, wie fasst sich das an?
- Welche Intention skippert dabei hier herum?
- Warum keine Quellen (siehe Pistachio)?
- Nervous, tired, densed?

Da scheinen mehr Probleme mit selbst evozierten Gutachten vorzuliegen, als der gemeine Leser ahnen mag (oder sollte ...)

SgI
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#5
http://www.vatersein.de/Forum-topic-2658...3.html#new
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#6
Ja, beppo. Vielen Dank für den Link auf den flammneuen Thread mit seinen konstruktiven Beiträgen dort.

Die Überlegungen dort sind gut nachvollziehbar. Die gesetzlichen Grundlagen interessieren mich zudem.
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#7
Der Link zum Text von Peter Tiel erhellt wohl alle Fragen. Allerdings habe ich keine Lust, die 60 Seiten durchzuarbeiten, um sie in eine brauchbare Form zu bringen.

Der Praxischeck sieht auch nicht gut aus. Jeder Aspekt fasert sich in hochgeistige Spezialfälle auf. Ich würde mich keinesfalls auf das so solide klingende "darf", "kann", "muss" zu den unterschiedlichen Aspekten von Peter Thiel verlassen, zumal die unterlegte Rechtssituation nicht immer auf stabilen Beinen steht. Beispielsweise ein DIJUF-Rechtsgutachten ist auch nur eine Ansicht. Ich wage zu bezweifeln, dass die meisten Richter sich an das weit aufgespannte Regelwerk halten, das Peter Thiel zusammengestellt hat. Das interessiert die erst einmal wenig.

Das bedeutet, man müsste Instanzen hochgehen oder separat klagen, wenn man nicht mit der Behandlung der Gutachten einverstanden ist. Die finanzielle, emotionale und zeitliche Power haben wenig Väter, der erwartete "Gewinn" (z.B. Erreichen eines Ziels, weil nun ein Gutachten jemand zugänglich gemacht werden darf) ist klein. Bereits wenn Gutachten ins Spiel kommen, ist bereits alles zäher, länger, interpretierbarer, teurer geworden. Fängt der Richter im Familienrecht mit Gutachten an, befindet man sich schon halb in der Hölle. Man rennt dann gegen schlechte Gutachten an, bekommt nur noch mehr teure Kriegsziele. Gutachten mühevoll zerlegt, Verfahren verloren...
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#8
Dann doch lieber Blumen an die Ex... sehr preiswert.Big Grin
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#9
(24-03-2013, 19:21)p schrieb: Fängt der Richter im Familienrecht mit Gutachten an, befindet man sich schon halb in der Hölle.
Meine Rede ...
Und mein großes Glück, Gutachten in meinen Verfahren bislang erfolgreich abgewehrt zu haben.
Das Absurde ist ja, dass selbst KM-kritische Passagen eines GA völlig willkürlich vom Richter bewertet werden, ganz zu schweigen von allen anderen Gefahren eines Gutachtens.
... Off topic ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
(24-03-2013, 20:30)Pistachio 00 schrieb: Das Absurde ist ja, dass selbst KM-kritische Passagen eines GA völlig willkürlich vom Richter bewertet werden

Genau das. In die eh schon subjektiv und extrem richterabhängig geführten Verfahren kommt mit Gutachten noch ein zusätzlicher Chaosattraktor hinzu. Dafür dann auch noch Unmengen Geld abdrücken....

Aber du hast recht, das geht ins Grundsätzliche, ist hier offtopic.
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