25-03-2013, 08:35
(25-03-2013, 07:53)StrengGeheimerInformant schrieb: dass in Vergewaltigungsanzeigen eine SMS als Beweis der Unschuld 'reicht'. Auch komisch, dass das bei eMails nicht gehen sollte?Wenn man Glück hat, hat der Email-Provider noch Daten. Aber auch die Vorratsdatenspeicherung sah nur den Kopf inclusive Betreff-Zeile vor, nicht den Inhalt. Bei SMS ist das anders. Da hat der Provider den Inhalt der SMS.
(25-03-2013, 07:53)StrengGeheimerInformant schrieb: Klar kann man beides faken - aber wenn ersteres entlastend ist, dann soll es letzteres nicht sein?Das mit dem SMS ist viel aufwendiger. Um ein Email zu fälschen, reicht ein Computer mit Texteditor.
(25-03-2013, 07:53)StrengGeheimerInformant schrieb: Würde "whatever" ein Forward an Vertraute machen, z.B., dann wäre die Sache im Rampenlicht.Im Rampenlicht der Staatsanwaltschaft und dann im Rampenlicht eines Gerichtssaals unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ich würde das im Bekantenkreis herumerzählen. Die Angst, dass irgend was hängen bleiben könnte, ist übertrieben. Es wissen verdammt viele Leute, wie der Hase läuft. Sie sprechen nur nicht darüber.
Über mich hat mal eine Exe erzählt, dass ich sie vergewaltigt hätte. Irgendwann hat es mir mal ein Freund gesagt. Als ich dann darüber mit anderen Bekannten sprach, kam heraus, dass die meisten davon gehört hatten, viele von der Exe selbst, aber sich nicht getraut haben, mich anzusprechen, weil man über sowas ja nicht spricht.
Wenn man die Frechheit besitzt, darüber zu sprechen, findet man erstaunlich viele, die einem von solchen Fällen berichten können.
Vor ein paar Wochen erzählte mir eine Bekannte, sie ist Lehrerin, von einem ihrer Kollegen, über de eine Kollegin erzählt habe, dass er sie vergewaltigt hätte. Ein Jahr später habe sie gestanden, das erfunden zu haben. Es habe erhebliche Probleme in der Ehe des Kollegen gegeben. Schon wieder so ein Einzelfall.