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Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden
#16
(09-04-2013, 14:17)Petrus schrieb:
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott.
- Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern.
- Arbeitsunfähig
Bei Umgangsboykott und Auskunftsverweigerung, kann man den Unterhalt einstellen und den Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das wieder klappt.
man kann Vieles!
Entscheidend ist ja stets, was man darf und wieviel es nutzt.

Aber ich halte das trotzdem für eine ausgesprochen gute Gegenmaßnahme, auf die Du hinweist.
Vielleicht sollten Väter davon viel öfter Gebrauch machen um zu zeigen, dass sie sich zu wehren bereit sind und sich keinesfalls in die Ecke des "Nur Zahlers" drängen lassen.

Unterhalt und Umgang stehen zwar nicht in einem (synallagmatischen) Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.
Genau so wenig wie Sorgerecht und Unterhalt.

Dennoch sehe ich nicht ein, dass ich verzichten soll, während die Mutter kassiert.

Deswegen gilt Kein Umgang - kein Unterhalt genau so wie:
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden - von Ibykus - 11-04-2013, 12:21

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