18-03-2013, 13:56
Vorsicht an einer Stelle: Krankschreibung ist nicht gleich ärztliches Attest! Eine "normale" Krankschreibung genügt nicht jedem Gericht - es muss meist ein gesondertes (kurzes) Attest sein, dass du verhandlungsunfähig bist. Im Zweifelsfall vorher beim Gericht erfragen, mit was sie sich begnügen.
Ausserdem: Das entschuldigte Nichterscheinen zu einem Termin führt möglicherweise nur zu einem Ersatztermin, sofern das Gericht "zur Aufklärung des Sachverhaltes das persönliche Erscheinen der Beteiligten angeordnet hat". Möchtest du aber grundsätzlich der Verhandlung fernbleiben, brauchst du ein Attest, dass dir bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen/psychischen Gründen grundsätzlich der Belastung eines Gerichtstermines nicht gewachsen bist.
Ausserdem: Das entschuldigte Nichterscheinen zu einem Termin führt möglicherweise nur zu einem Ersatztermin, sofern das Gericht "zur Aufklärung des Sachverhaltes das persönliche Erscheinen der Beteiligten angeordnet hat". Möchtest du aber grundsätzlich der Verhandlung fernbleiben, brauchst du ein Attest, dass dir bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen/psychischen Gründen grundsätzlich der Belastung eines Gerichtstermines nicht gewachsen bist.