15-03-2013, 19:53
im Thread werden mittlerweile unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und diskutiert. Ich verliere langsam den Überblick und kann unmöglich auf jedes Posting eingehen.
Wer aber -wie offensichtlich p- die polizeiliche Maßnahme (hier als Grundlage für nachfolgende richterliche Entscheidungen) bei oder nach mißbräuchlicher, also vorgetäuschter Hilfesituation (Straftat), kritisiert, kann doch die Polizei dafür nicht schelten, die sich gesetzestreu verhält.
Wer aber -wie offensichtlich p- die polizeiliche Maßnahme (hier als Grundlage für nachfolgende richterliche Entscheidungen) bei oder nach mißbräuchlicher, also vorgetäuschter Hilfesituation (Straftat), kritisiert, kann doch die Polizei dafür nicht schelten, die sich gesetzestreu verhält.