(13-03-2013, 19:18)Jigsaw schrieb: Das beste ist, du beendest die Selbstständigkeit und machst Hartz 4.Keinesfalls. Unbedingt selbständig bleiben + zusätzlich Aufstocken. Da ist am meisten aus dem Staat herauszuholen. Und so eine "amtliche Armutsermittlungsbescheinigung" namens Bescheid hat immer wieder eine durchaus beruhigende Wirkung auf gierige Zeitgenossen. Am amtlichen Existenzminimum kommt auch der Staatsanwalt nicht vorbei.
Dein Kernproblem gäbe es nicht, wenn du spätestens am Tage der Titelerstellung direkt zum Jobcenter gegangen wärst. Bei beengter Lage sollte man das eh bereits an dem Tag tun, wo man die Klagezustellung erhält.
Jedoch evtl. über die Form der Selbständigkeit nachdenken. Die Gefahr der Prüfung aus Belegebene, die Leutnant befürchtet, besteht nur bei Einzelunternehmer oder "beherrschender Stellung" im Unternehmen.....Das MoMiG hat hier durchaus Verbesserung gebracht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #