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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage?
#9
(06-03-2013, 10:51)p schrieb: Steht schon immer drin, Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung beantragen, hilfsweise weitere Zahlungen als Darlehen.


definiere Sicherheitsleistung


ist das der Stoff der Klamotten eines nackten Mannes???


Das Ganze geht mir nicht in die Birne.
Der zu zahlende Unterhalt wurde von mir schon IMMER von Anwälten errechnen lassen und der GierTussenRA geschickt. Mit dem Ergebnis, dass nach verstreichen der Einspruchsfrist nix kam und ich immer brav (blöd) bezahlt hab. Es waren auch meistens Mangelfälle. Ich hab immer bezahlt was errechnet wurde, oft sogar mehr da ich zwecks UNfall und OPs nicht immer gleich nach 3 Monaten zum Anwalt gerannt bin um alles neu auszurechnen - und ich wollt mich auch nicht mit "das ist ein vorübergehender Zustand" abspeisen lassen. Meine Würde ist mittlerweile praktisch nicht mehr vorhanden.

Also Vollzeitarbeit 60km entfernt und nicht sonderlich gut bezahlt - dazu kam öfters noch nicht eingehaltene leere Versprechen zwecks Gehaltserhöhung nach der Probezeit, doch das gehört hier nicht her.

Es kann doch nicht sein, dass die NSDA ääähh sorry BRD den TUssen die Lizenz zum Töten in die Hand gibt und ihr auch noch die Knarre lädt....

Mittlerweile weiss ich, dass es leider so ist und ein Windmühlenkampf eigentlich nur mit Boykott meines Besten (€) ist, zumindest für leichten Sand im Getriebe sorgt.
Es kostet unmengen an Kraft hier den gesunden Menschenverstand in Rente zu schicken.
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RE: Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? - von calcaneus - 06-03-2013, 21:02

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