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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage?
#1
Hi Leidensgenossen,

darf die Exe eigentlich ne Unterhaltspfändung anwerfen während die Unterhaltsabänderungsklage läuft? Ich bekomm ja seit 1 Jahr Krankengeld und hab nen 100% Titel. Der Anwalt hat letzten Oktober ausgerechnet, dass 415,- € Unterhalt erstmal zu zahlen sind und der Titel den Einkommensverhältnissen angepasst werden muss damit der Exe die Pfändungsgrundlage weggenommen wird. Es ist abzusehen, dass ich noch mind. 1,5 Jahre im Krankenstand sein werde.

Mir wäre als, dass mein Anwalt damals was in der Richtung gesagt hätte. Dummerweise ist er diese Woche nicht in der Kanzlei.


Grüße
calc
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#2
Ich tippe mal auf "Ja, darf sie." Solange der Titel nicht abgeändert ist, besteht er. Aus bestehenden Titel kann man pfänden wie man mag. Falls "rückwirkend" doch ein niedrigerer neuer Titel rauskommen sollte, gilt der bis dahin bezahlte oder gepfändete UH sicherlich als verbraucht, kriegst du also wohl auch nicht wieder.
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#3
danke Deutschland
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#4
wie Jessy!
Aus bestehenden Titeln kann grundsätzlich die Vollstreckung betrieben werden.

Wenn sich der Unterhaltsgläubiger im Nachhinein bei erfolgreicher Abänderungsklage auf die Einrede der Entreicherung, § 818 III BGB, berufen kann, gibt's auch nix zurück.

Wegen der Vollstreckungskosten vergleiche § 788 III ZPO (der aber m.W. grundsätzlich nicht auf Vergleiche, aus denen vollstreckt wurde, anwendbar ist).
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#5
Tja,

das könnte im Zusammenhang "Entreicherung" ein Aspekt sein, der wohl den wenigsten bewusst ist:

Ehescheidung24.de schrieb:[Vollzitat aus Urheberrechtsgründen gekürzt]
Lösungsvorschlag:

Wenn die Einstellung der Zwangsvollstreckung keinen Erfolg verspricht, ist eine Lösung die Entreicherung zu verhindern, dass dem Unterhaltsgläubiger die im Laufe der Abänderungsklage zufließenden Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten werden, welches verbunden ist mit der Erklärung, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird.

Quelle: www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/08/darlehen-anbieten-bei-abaenderungsklagen/
.

Ob es im aktuellen Fall wirklich hilft, kann ich nicht beurteilen, wollte aber mal auf diesen -nicht selten- auftretenden Punkt bei Abänderungsklagen hinweisen.

Immerhin bestünde die Chance, dass das Geld nicht verloren ist im Fall einer Unterhaltsminderung.

Vielleicht auch etwas für das TFAQ.

SgI
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#6
Steht schon immer drin, Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung beantragen, hilfsweise weitere Zahlungen als Darlehen.

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#weniger

Der Tip von ehescheidung24 ist schlecht, am wichtigsten ist zunächst, die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung zu versuchen. Anwaltssseiten...
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#7
Ich hatte genau den gleichen Fall, durch eine Verletzung in meiner Fa. hatte ich Schmerzen im gesamten Körper. Das Jugendamt bestand aber trotzdem auf den Titel, so wie ich täglich meine 9 Stunden gearbeitet hatte. Ich konnte nicht mehr arbeiten und rannte von einen Arzt zum anderen, wurde durch Klinken gezogen und schliesslich berentet. Das Amtsgericht hat es mehrfach abgelehnt, auf eine Unterhaltsabänderung einzugehen.Ich solle schauen dass ich in Arbeit und Brot komme um den Kindesunterhalt laut Titel bezahlen zu können. Immer wieder wurde auf die ungenügende Darstellung meiner Ärzte und Kliniken hingewiesen. Irgendwann hatte ich genug und bin in die Berufung, dort wenn wundert es, hatte es den drei Richtern absolut ausgereicht, was ich an Krankheitsgutachten vorgelegt hatte beim Amtsgericht. Mein Kindesunterhalt wurde nach unten geändert, meine Ex musste mir über 8000 Euro die sie gepfändet hatte, wieder an mich ausbezahlen. Auch so kanns gehen. Aber so eine Sache über Jahre durchzuhalten, geht einem ganz schön an die Nerven. Aber wie heisst es, am Schluss siegt die Gerechtigkeit.
Was mir sehr nahe ging, dass der Selbstbehalt überhaupt nicht beachtet wurde, es wurde lt. Titel gepfändet, mir blieben da oft nur noch 400 Euro. Man fragt sich hier wirklich gibt es keine Schutzfunktion die sowas verhindern würde. Ich denke gegen so viel Unrecht muss man einfach vorgehen und auch nicht aufgeben, wenn die Richter an den Amtsgerichten einen im Dreck liegen lassen. Ich jedenfalls hatte meine Genugtuung, als ich das ganze Geld wieder zurückgezahlt bekam. Denn so kann man den anderen nicht ausnehmen, die Richter am Berufungsgericht konnten ja sehen, was mir monatlich an Rente gezahlt wurde.
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#8
(06-03-2013, 20:36)Mio2344 schrieb: Man fragt sich hier wirklich gibt es keine Schutzfunktion die sowas verhindern würde. Ich denke gegen so viel Unrecht muss man einfach vorgehen und auch nicht aufgeben, wenn die Richter an den Amtsgerichten einen im Dreck liegen lassen.
doch, es gibt Möglichkeiten:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=36
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#9
(06-03-2013, 10:51)p schrieb: Steht schon immer drin, Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung beantragen, hilfsweise weitere Zahlungen als Darlehen.


definiere Sicherheitsleistung


ist das der Stoff der Klamotten eines nackten Mannes???


Das Ganze geht mir nicht in die Birne.
Der zu zahlende Unterhalt wurde von mir schon IMMER von Anwälten errechnen lassen und der GierTussenRA geschickt. Mit dem Ergebnis, dass nach verstreichen der Einspruchsfrist nix kam und ich immer brav (blöd) bezahlt hab. Es waren auch meistens Mangelfälle. Ich hab immer bezahlt was errechnet wurde, oft sogar mehr da ich zwecks UNfall und OPs nicht immer gleich nach 3 Monaten zum Anwalt gerannt bin um alles neu auszurechnen - und ich wollt mich auch nicht mit "das ist ein vorübergehender Zustand" abspeisen lassen. Meine Würde ist mittlerweile praktisch nicht mehr vorhanden.

Also Vollzeitarbeit 60km entfernt und nicht sonderlich gut bezahlt - dazu kam öfters noch nicht eingehaltene leere Versprechen zwecks Gehaltserhöhung nach der Probezeit, doch das gehört hier nicht her.

Es kann doch nicht sein, dass die NSDA ääähh sorry BRD den TUssen die Lizenz zum Töten in die Hand gibt und ihr auch noch die Knarre lädt....

Mittlerweile weiss ich, dass es leider so ist und ein Windmühlenkampf eigentlich nur mit Boykott meines Besten (€) ist, zumindest für leichten Sand im Getriebe sorgt.
Es kostet unmengen an Kraft hier den gesunden Menschenverstand in Rente zu schicken.
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#10
Moin calcaneus.

Mangelfall, Suppenküche, Schlafsack fürs Zeltlager unter der Brücke liegt bereit... Undecided

Muß das sein?
Hast Du schon alle Möglichkeiten des Sozialrechts ausgelotet?
Sorry. Vielleicht habe ich auch etwas übersehen.
.
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#11
ich bin der meinung mittlerweile muss das sein, seit über 7 jahren rede, bettle, krieche ich zu kreuze, mach alles was verlangt wird um keine spannungen aufzkommen zu lassen, lass mich manipulieren und ausnutzen. Wende mich ans Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen (2), und einen Mediator welcher mit einer Termin bei der Privatadresse der GierTusse am Samstag um 1400h reindrücken wollte. Und was hatte ich von alledem? Ich bin UNKOOPERATIV wurde mir vom JA vorgeworfen nachdem ich den Termin selbstverständlich platzen gelassen habe.
Man muss kein Sozpäd sein um zu erkennen, dass Einigungen von Streitparteien auf neutralem Boden angegangen werden müssen, a bisserle Hirn des aktiv ist reicht dazu aus. Gesamtegergebnis bis heute: vereitelter Umgang, PAS, verarsche² vom JA, Kontakt zu den KIndern mittlerweile komplett abgebrochen worden, Depressionen, Wut, Hass, Machtlosigkeit und dann noch dumme SPrüche.

MEiner Meinung nach hab ich ALLES mir mögliche versucht, erwachsen, menschlich. Es funktioniert nicht Im Gegenteil, der Hammer haut den Nagel noch weiter in die Wand. Es reibt mich auf - hat. Nun iss Schluss.
Es ist einfach menschenunwürdig so behandelt und mit Vorwürfen beworfen zu werden - vor allem vom Kohlenstoffeinheiten die von der Sache an sich keine Ahnung haben und ihr Nichtwissen von AssiTV. Aber mehr als ich über meine eigene Situation wissen...wollen.

Jeder Mehrfachmörder wird meschenwürdiger behandelt. Teilweise soll es auch so etwas wie eine menschenwürdige Todesstrafe geben - aber nicht im Unterhaltsrecht, vom Umgang und Auskunft red ich hier schon gar net. Lügen, Betrügen, Denunzieren. Alls drauf auf den Schwa*zträger (-täter).

Meine Erfahrung lehrt mich nun, dass die bei Boykott sich dann halt nochmal und nochmal damit beschäftigen müssen und irgendeine Lösung finden oder einfach Pech haben. Mit mir wird es auch so gemacht.

Was soll passieren? Im schlimmsten Fall seh ich mal nen Knast von innen - innerlich hab ich in diesem Staat gekündigt. Warum soll ich zu einem solchen System auch noch loyal stehen? NIcht den Dreck unter meinen Fingernägeln mehr.

Und ob ich nun innerhalb kürzester Zeit 50000 oder mehr Schulden an der Backe habe oder ob ich brav und maulhalten alle Forderungen stückchenweise brav abzahle um mit der Hoffnung mir vielleicht mit 60 mal ein Fahrrad kaufen zu können - scheiss ich drauf und veruche HEUTE zu leben und nicht in 20 Jahren.

Um die Kinder muss ich mir keine Sorgen machen, zumindest finanziell. Die wahren schon in der Ehe bis zum Studium abgesichert.
Psychisch mach ich mir darüber allerdings mehr Sorgen - hab aber keinerlei Einfluss darauf.
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#12
Moin calcaneus.

Nachdem Du Dich ausgekotzt hast, zurück zur Problemlösung!

Übergeordnetes Thema dieses Threads:
Sicherung Deiner Existenz (und Deiner Familie).

Du hast Einkommen und Verpflichtungen.
Wie rechnet sich das bei Dir?
Welche Möglichkeiten des Sozialrechts nutzt Du zur Existenzsicherung?

Ist dieses Fundament gesichert, dann ist der Kontakt zu Deinen Kindern dran.
Ich schlage vor, eins nach dem anderen sortiert anzugehen und abzuarbeiten.
.
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#13
(06-03-2013, 21:02)calcaneus schrieb: definiere Sicherheitsleistung

Geld in Höhe des strittigen Unterhaltsteilbetrages.

(06-03-2013, 21:02)calcaneus schrieb: ist das der Stoff der Klamotten eines nackten Mannes???

Wenn du damit andeuten willst, dass du während der Abänderungsklage den alten Unterhalt nicht zahlen kannst, dann geht deine ganze Fragestellung in die falsche Richtung. Dann geht es ins Vollstreckungsrecht, Darlehen oder Sicherheitsleistung stehen dir dann ohnehin nicht offen.

Deine anderen Ausführungen haben mit der Frage nichts zu tun. Konzentriere dich nacheinander auf die Probleme und weiche nicht in allgemeine Klagen über die Situation aus. Zielorientiert handeln und denken!
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#14
ja du hast ja recht. danke für dein verständnis.

ich bekomm aktuell krankengeld und des wird wohl noch bis nächstes jahr so gehn. für pkh war es zuviel. also werd ich auch so keine chance auf zuschüsse haben. und alleine bin ich auch nicht. hab ne neue familie, die mir auch sehr viel kraft bei diesen themen gibt.

die kinder hab ich abgeschrieben. die sind so dressiert, dass ich für jede antwort die ich gern hätte zahlen soll. ausserdem trauen die sich auch gar nicht mehr mit mir zu reden. umgang seit jahren unmöglich. die kleine zumindest leidet wie ein hund darunter. deshalb hab ich den kontakt dann endgültig abgebrochen weil sie in einen loyalitätskonflikt gerät mit dem sie nicht umgehn kann, und auch nicht muss. die grosse will mich schon viel länger "von sich aus" nicht mehr sehn. des thema iss vom tisch, da brauch ich auch nicht mehr mit gericht usw kommen es würde nur an den kindern rausgehn und das will ich nicht. deswegen lass ich ne auskunftsklage laufen sobald ich hiermit fertig bin.
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#15
ok.

wie funktioniert das mit der vollstreckung? welche möglichkeiten habe ich?
in p-konto hab ich schon eingerichtet. d.h. die sparkasse hat mein kostenloses girokonto in ein kostenpflichtiges umgestellt und darauf ein p-konto gemacht.
gesetzlich gesehn dürfen die keine gebühren verlangen. kennt hier jemand ne möglichkeit dagegen vorzugehn? ich hab das den tussen auf der kasse erzählt aber die hamm ja von nix ne ahnung und können auch nur machen was der pc vorgibt.
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#16
(07-03-2013, 07:19)Skipper schrieb: (...)
Du hast Einkommen und Verpflichtungen.
Wie rechnet sich das bei Dir?
Welche Möglichkeiten des Sozialrechts nutzt Du zur Existenzsicherung?
(...)

Magst darauf nicht antworten?

Mir ist unklar, aufgrund welcher Forderung bei Dir gepfändet werden soll.
Ist es der laufende Untehalt und/oder sind es Rückstände, bei wem, wer fordert?

Die Darstellung des laufenden Unterhaltes aus dem Titel sollte mithilfe des SGB II möglich sein. Wenn sich so aber keine neuen Rückstände aufbauen, dann sollte bei 50k € mE auch über eine Privatinsolvenz nachgedacht werden.

Wie ist das nun bei Dir?
.
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#17
(07-03-2013, 11:13)calcaneus schrieb: ok.

wie funktioniert das mit der vollstreckung? welche möglichkeiten habe ich?

gesetzlich gesehn dürfen die keine gebühren verlangen. kennt hier jemand ne möglichkeit dagegen vorzugehn?

Die Gebühren bei P-Konto sind m. E. derzeit ein wirklich zu vernachlässigendes Problem. Von der möglichen Ersparnis kannst du kaum deinen Kühlschrank füllen.

Du mußt jetzt zunächst einmal schauen, das du dein Hemd
für die Vollstrecker etwas enger zuknöpfst, bis die Forderungsbeitreibung durch Gläubigerbefriedigung beendet oder abgewehrt ist.

Du hast ja wahrscheinlich zwischenzeitlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erhalten.
Du solltest zunächst prüfen, ob das zuständige Vollstreckungsgericht
deine pfandfreien Beträge korrekt ermittelt hat.
Hier sind z. B. und u. a. auch gesetzliche Unterhaltsansprüche der neuen Familienmitglieder an dich zu berücksichtigen.
Eine Heraufsetzung des pfandfreien Betrages kann man bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht formlos beantragen, muß natürlich begründet werden (Anzahl der Unerhaltsberechtigten, Miete, Aufwändungen der Krankheitskosten, etc...)
Das sollte man für die Erhöhung des pfandfreien Betrages auf dem P-Konto sowieso tun.

Ich kenne jetzt den ganzen rechtlichen Hintergrund nicht, ggf.
kann unter gewissen Umständen auch eine Vollstreckungsabwehr-, bzw. Vollstreckungsgegenklage in Betracht kommen. Das ist aber ein Part für den Anwalt.
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#18
ich bekomm krankengeld ca. 1400,- € und zahle aktuell ca 400,- unterhalt für meine kinder, das sind nicht 100% des titulierten unterhalts.

aktuell läuft ein unterhaltsabänderungsverfahren.

ich wohne mit meiner frau und ihren kindern zur miete. sie zahlt miete ich die nebenkosten von ca 500 eus, dann noch kleinkram versicherung,pkh-rückzahlung,privates darlehn rückzahlung, telefon.
+ fahrtkosten ins kh wegen durchgeführter und anstehender untersuchungen, ops + medies + kg usw

nun kommt KM auf die Idee, dass ich seit 2010 nicht 100% bezahlt habe und sie es jetzt haben möchte. seit oktober auf dicke pfändungshose gemacht, behauptet ich hätte erhebliches barvermögen und dann gerichtsvollzieher losgeschickt. bescheide kamen jetzt erst komischerweise. ich zur bank p-konto eingerichtet. anwalt bis montag nicht erreichbar. konto eingefroren.
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#19
(07-03-2013, 13:31)calcaneus schrieb: nun kommt KM auf die Idee, dass ich seit 2010 nicht 100% bezahlt habe und sie es jetzt haben möchte.

Eine drei jahre alte Forderung aus einem Titel zu pfänden, ist
möglicherweise nicht statthaft, die aufgelaufene Summe die
Zahlung des lfd. Unterhalts gefährden kann. Das soll eben gerade nicht geschehen. Da gab es mal eine Entscheidung des OLG Brandburg. Nicht vollstreckte Forderungen aus Unterhaltstiteln können (nicht müssen) nach drei bis sogar 1 Jahren verjähren. Das wäre hier möglicherweise auch zu prüfen.
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#20
Warum zahlst Du den titulieten Unterhalt nicht in voller Höhe?
Wie hoch ist der, wie hoch der Rückstand und bei wem?

Um Dir raten zu können, müßten die wirtschaftlichen Verhältnisse Deiner neuen Familien bekannt sein.
Zahl der Personen, ihr Alter, das Einkommen, Miete usw. usf.

Dann könnte man ausrechnen, ob Du mit neuer Familien bedürftig bist, ob Anspruch auf Unterstützung aus dem SGB II bestehen könnte, ... statt sich in einer Abänderungsklage unterhaltsrechtlich komplett ausziehen und ruinieren zu lassen, ins Zelt zu gehen oder in den Knast zu wandern ... oder schlimmer...Undecided
.
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#21
(06-03-2013, 21:21)Skipper schrieb: Mangelfall, Suppenküche, Schlafsack fürs Zeltlager unter der Brücke liegt bereit... Undecided

Da hat manch ein inhaftierter Mörder, Kinderschänder oder Terroristen (Bett, Mahlzeit, TV) viel besser als ein Unterhaltspflichtiger der BRD.
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#22
Also, mein Anwalt hat mich heut doch noch angerufen.
Anscheinend ist das legal während einer laufenden Verhandlung zur Unterhaltsabänderung mit einem bestehenden Titel die Pfändung einzuleiten.
Wobei ich das komplett hohl finde da mir durch die Pfändung weniger Geld als vorher zur Verfügung steht und somit der Titel doch geändert werden muss da ich ja nun erheblich unter dem Selbstbehalt liege. Da beisst sich der Hund selber in den Schwanz.

@Skipper: ich zahl keine 100% da ich damit weit unter dem Selbstbehalt von einem Arbeitslosen/Kranken liege
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#23
(07-03-2013, 20:43)calcaneus schrieb: Also, mein Anwalt hat mich heut doch noch angerufen.
Anscheinend ist das legal während einer laufenden Verhandlung zur Unterhaltsabänderung mit einem bestehenden Titel die Pfändung einzuleiten.
Oh Wunder! Ist ja was ganz neues! </Ironie> Obwohl Dir @p schon ganz deutlich mitgeteilt hat, dass es in Deinem Fall ins Vollstreckungsrecht geht....

Ich pack´s echt nicht, dass viele hier Auftreffende immer meinen zu wollen wissen...möchten...gelaubt...hatten...., dass eine Fledermaus Dir etwas "Richtigeres" mitteilen könnte! Angry
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#24
was tun?
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#25
(07-03-2013, 21:42)calcaneus schrieb: was tun?

Das sollte dir eigentlich dein Anwalt sagen.
Aber da du ja keine PKH bekommst und gerade kahlgepfändet wirst,
läßt sein Ehrgeiz möglichweise jetzt deutlich nach.

Du solltest dich vielleicht jetzt erst einmal mit Vollstreckungsrecht auseinandersetzen, um die unerfreulichen Folgen abzumildern.
Ich bin gelegentlich in diesem Forum hier unterwegs und dort bekommt man
recht kompetente Antworten zu allen möglichen Fragen des Schuldnerdaseins.
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