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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#8
Wenn ich mich recht erinnere, hatte man dir hier geraten, die Titulierung vorab zu machen und es nicht auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Jetzt war es für deinen Anwalt leicht verdientes Geld (das vermutlich du zahlen wirst).
Die "Erfolge" sind Peanuts. Die Sache mit der Unkenntnis der Beiständin (und die Dienstaufsichtsbeschwerde) bringt dir keinerlei Vorteil und sind ein totaler Nebenkampfschauplatz. Kann man natürlich machen, wenn man dafür Zeit und Laune hat.

(19-04-2013, 08:28)Absurdistan schrieb: Anwalt meinte er hätte bald einen Befangenheitsantrag gestellt.
Lächerlich. Hätte, hätte, Fahrradkette.

Dass die Betreuungskosten und höhere Miete nicht anerkannt wurden, liegt bestimmt auch daran, dass es nicht mit einer klaren sozialrechtlichen Vergleichsberechnung im Antrag deines Anwaltes schriftlich, bzw. in der Verhandlung explizit beantragt wurde, oder?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? - von sorglos - 19-04-2013, 10:40

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