02-03-2013, 16:18
(02-03-2013, 10:07)Skipper schrieb: Der TO könnte jetzt förmlich werden und seine Anfrage neu aufsetzen:warum so umständlich?
- Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten, Frist 14 Tage
- Erklärung an Eides statt zur ES oder geeignete Dokumente anbei
- Kopien aller Zeugnisse gegen Kostenerstattung und/oder
- Termin zur Einsicht in die Schülerakte beantragen
Wird nicht angemessen reagiert, dann
- Widerspruch bei der bescheidenden Stelle und Aufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsicht einlegen.
Zeigen sich Schule und Schulamt 'schwer erziehbar', dann
- Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Als Mitsorgeberechtigter würde ich mich nicht auf ein zeitraubendes Vorverfahren einlassen um dann gegen den VA (den die Schule vermutlich nie erlassen wird) Anfechtungsklage einzureichen.
Stattdessen: sofort Verpflichtungsklage ohne Vorverfahren, dass ich hier für entbehrlich halte.
Aber will er sich das antun?