26-02-2013, 18:54
Wenn Du der C aus dem Nachbarforum bist, dann warst Du verheiratet.
Wenn der Mutter nicht die Alleinsorge übertragen wurde, dann bist Du sorgeberechtigt und stehst damit im gleichen Rechtsverhältnis zur Schule wie die Mutter; Schau ins Schulrecht Deines BLandes.
Du hast vermutlich volle Auskunfstrechte.
Nimm Dir passende Dokumente und einen Zeugen mit und verlange von der Schule Einsicht in die Schülerakte!
Wird verweigert, dann verlangst Du einen schriftlichen Bescheid dazu.
Wenn Du Lust auf Nervenkitzel hast, dann legst Du Beschwerde oder Widerspruch ein oder klagst gleich beim Verwaltungsgericht.
Hat alles nur Sinn mit Sorgerecht!
Ohne bist und darfst Du fast nichts.
.
Wenn der Mutter nicht die Alleinsorge übertragen wurde, dann bist Du sorgeberechtigt und stehst damit im gleichen Rechtsverhältnis zur Schule wie die Mutter; Schau ins Schulrecht Deines BLandes.
Du hast vermutlich volle Auskunfstrechte.
Nimm Dir passende Dokumente und einen Zeugen mit und verlange von der Schule Einsicht in die Schülerakte!
Wird verweigert, dann verlangst Du einen schriftlichen Bescheid dazu.
Wenn Du Lust auf Nervenkitzel hast, dann legst Du Beschwerde oder Widerspruch ein oder klagst gleich beim Verwaltungsgericht.
Hat alles nur Sinn mit Sorgerecht!
Ohne bist und darfst Du fast nichts.
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