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Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen
#5
Hallo Zusammen,

danke für die Antworten.

Vermutlich wird meistens der Unterhaltspflichtige vom Unterhaltsberechtigten verklagt, weil letztere den Anwalt vom Steuerzahler subventioniert bekommt.

Wie schon geschrieben, greift dann die Anwaltspflicht und man muß sich einen Anwalt nehmen..

M.E. sollte man die Kosten dafür durchaus geltend machen, sie ließen sich ja nicht vermeiden...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen - von Freund_der_RA - 27-02-2013, 02:07

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