27-01-2009, 12:30
Klar, im jeweiligen Fall ist die Milch meistens schon verschüttet. Aber keiner dieser Väter klagt nur wegen sich selbst. Jeder weiss, dass BVerfG-Urteile bindend sind, Signalwirkung haben und manchmal sogar bestehende Paragrafen umwerfen können. Als Einzelperson gibt es für solche auslösenden Faktoren ansonsten überhaupt keinen Weg, ausser sich zum Justizminister wählen zu lassen. Deshalb helfen solche Verfahren allen anderen Betroffenen.
Die Checklisten sind auch nicht schlecht, betreffen sie doch das "handwerkliche" der Richter. Die Kenntnis der aufgeführten Punkte darin hilft der Gegenseite nicht wirklich, Anhörung des Kindes und Anhörung der Eltern sind keine Geheimnisse. Wird das unterlassen, macht es das der Gegenseite um so leichter.
In letzter Zeit hat sich das BVerfG überdurchschnittlich oft mit Umgangsrecht, Sorgerecht und überhaupt Familienrecht beschäftigt, so mein Eindruck. Eine Vielzahl von Fällen wurde zur Entscheidung angenommen, manchmal sogar sehr parallel Gelagerte. Dabei hat sich auch ein klarer Trend abgezeichnet, auch in dem was unter Kindeswohl verstanden wird. Kleinkindübernachtung, Anhörung des Kindes, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kontinuitätsprinzip - Wille und Bedürfnisse des Kindes werden vom BVerfG generell stärker betont wie früher. Mir ist, als schwinge da Unbehagen mit über die gegenwärtige Familienrechtspraxis der OLGs mit und auch Unbehagen über frühere eigene Entscheidungen. Tatsache ist, dass sich das BVerfG früher ungern und zurückhaltend über umgangsrechtliche Fälle geäussert hat und nun strömen die Urteile nur so.
Zeitlich gesehen fällt die Entwicklung mit dem Entsetzen über das Sorgerechtsurteil des BVerfG 2003 zusammen, das von den folgenden Jahren bis heute andauert, eine schwärende offene Wunde. Das wissen auch die Richter und es hat sie wohl überrascht, wie eindeutig negativ die Rezeption des Urteils war. Danach ist der Fokus stärker auf die Kinder geschwenkt. Ich glaube, das war kein Zufall.
Die Checklisten sind auch nicht schlecht, betreffen sie doch das "handwerkliche" der Richter. Die Kenntnis der aufgeführten Punkte darin hilft der Gegenseite nicht wirklich, Anhörung des Kindes und Anhörung der Eltern sind keine Geheimnisse. Wird das unterlassen, macht es das der Gegenseite um so leichter.
In letzter Zeit hat sich das BVerfG überdurchschnittlich oft mit Umgangsrecht, Sorgerecht und überhaupt Familienrecht beschäftigt, so mein Eindruck. Eine Vielzahl von Fällen wurde zur Entscheidung angenommen, manchmal sogar sehr parallel Gelagerte. Dabei hat sich auch ein klarer Trend abgezeichnet, auch in dem was unter Kindeswohl verstanden wird. Kleinkindübernachtung, Anhörung des Kindes, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kontinuitätsprinzip - Wille und Bedürfnisse des Kindes werden vom BVerfG generell stärker betont wie früher. Mir ist, als schwinge da Unbehagen mit über die gegenwärtige Familienrechtspraxis der OLGs mit und auch Unbehagen über frühere eigene Entscheidungen. Tatsache ist, dass sich das BVerfG früher ungern und zurückhaltend über umgangsrechtliche Fälle geäussert hat und nun strömen die Urteile nur so.
Zeitlich gesehen fällt die Entwicklung mit dem Entsetzen über das Sorgerechtsurteil des BVerfG 2003 zusammen, das von den folgenden Jahren bis heute andauert, eine schwärende offene Wunde. Das wissen auch die Richter und es hat sie wohl überrascht, wie eindeutig negativ die Rezeption des Urteils war. Danach ist der Fokus stärker auf die Kinder geschwenkt. Ich glaube, das war kein Zufall.