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BVerfG 1 BvR 746/08: Umgangsausschluss ist schwerwiegender Verstoss gegen Elternrecht
#3
(27-01-2009, 09:23)borni schrieb: Kann das die Lösung sein?

Für das Kind: der Vater bleibt präsent. Es muß ihn nicht erst suchen, wenn es volljährig ist. Sonst hast Du natürlich recht.

Für alle anderen ein Signal, das hoffentlich so verstanden wird, dass Väter nicht ausgebootet werden können und das dann in dem einen oder anderen Fall auch nicht versucht wird. Diese Versuche, die gemacht werden, weil sie Aussicht auf Erfolg haben, sind ja so verheerend. Wenn von vornherein bei Mutter und Anwalt die Meinung herrscht, dass das nicht klappen kann, wird schon am Anfang anders gehandelt. Das ist es ja, was dem deutschen Rechtssystem vor allem vorzuwerfen ist, dass es so uneindeutig ist, dass alles als Ergebnis möglich ist. Auch die abstrusesten Zielsetzungen kommen so zum Zuge.

Für andere eventuell schädlich, weil aus dem Urteil auch herauszulesen ist, welche Anforderungen gestellt werden und man dasselbe dann eben richtig und unanfechtbar versucht. Eine Art Rezeptbuch zum garantierten Ausbooten des Vaters.

Wirklich helfen würde natürlich nur die Aussage "Vater bleibt Vater", ob es der Mutter gefällt oder nicht.
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RE: BVerfG 1 BvR 746/08: Umgangsausschluss ist schwerwiegender Verstoss gegen Elternrecht - von karlma - 27-01-2009, 09:50

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