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Die Scheinasylantin und das Kind
#10
Das Jugendamt kann zunächst mal fordern soviel es will. Es kann dich aber zu nichts verpflichten. Es tritt als Anwalt des Kindes auf und ein Kind braucht in D keine Liebe und zuwendung sondern soviel Geld wie möglich. Klar wird man fordern, dass du notfalls deine gesundheit noch mehr kaputt arbeitest. Inwieweit es zu einer Einigung kommt, hängt vom JA-Beistand und dir ab. Ggf. macht ein Anwalt oder ein eigener Beistand (Kumpel etc.) Sinn, wenn dein Auftreten nicht sicher bist.
Du solltest zunächst auf nicht leistungsfähig plädieren. Wenn das nicht klappt, dann gibt's den weiteren Weg über aufstockende Sozialhilfe.

Entweder du verpflichtest dich selbst oder ein Gericht verpflichtet dich zu etwas, das Jugendamt kann nur fordern.

Eine Sicherungshypothek wird nur eingetragen werden, wenn du nicht zahlst.
Verpflichtest du dich zu einem Unterhaltsbetrag X und beantrags ALG2, dann wird dieser Betrag von deinen Einkünften abgezogen.
Dann hast du ab dann eben Anspruch auf 57€ + X

Eine Frage ist noch offen: gehört die Wohnung dir oder noch zu einem großen Anteil der Bank? Wenn du noch ein Großteil abbezahlen musst, dann macht es unter Umständen Sinn, die Wohnung aufzugeben, da du sie unter diesen Umständen kaum abbezahlen kannst.
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Nachrichten in diesem Thema
Die Scheinasylantin und das Kind - von cowboy - 06-02-2013, 15:30
RE: Die Scheinasylantin und das Kind - von MitGlied - 08-02-2013, 00:52

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