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Kosten für Unterhaltsvorschuss und andere Ausgaben
#1
Aus dem Bundeshaushalt

Unterhaltvorschuss, den der Bund nur zu einem Drittel mitbezahlt:
2011: 307 Millionen Euro
2012: 312 Millionen Euro
2013: 315 Millionen Euro

Die Gesamtsumme für Unterhaltsvorschuss erreicht also mittlerweile fast eine Milliarde Euro pro Jahr - bei stetig sinkender Geburtenrate. Rechnerisch kommt pro Jahr auf jedes Neugeborene über 1400 EUR Unterhaltsvorschuss.

Fördermittel für den vamv steigen kontinuierlich:
2011: 221000 Euro
2012: 287000 Euro
2013: 299000 Euro

Deutscher Frauenrat (Bundesvereinigung von 57 Frauenverbänden, darunter erneut vamv, Lesbenring e.V, feministische Partei Die FRAUEN):
558000 EUR, 2013: 579000 EUR.
Fördermittel auch für die Stiftung Mutter und Kind (satte 92 Millionen Euro Einlage), Müttergenesungswerk, "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung" (23 Millionen Euro), 75000 EUR in 2012 Bundeszuschüsse im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Frauen Fußball WM 2011...

vafk: 0 EUR

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/102/1710200.pdf
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#2
Daran läßt sich gut ableiten, wie lukrativ es sein kann, sich zu organisieren!

Allerdings kenne ich nicht wenige Väter, die dem VAfK nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnen und nicht einmal eine Tränenvase benötigen ...

traurig, traurig!
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#3
Hatte der VAFK einen Antrag auf Zuwendungen gestellt?
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#4
Soweit ich weiss, gab es sogar mit der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit Schwierigkeiten.
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#5
(02-02-2013, 16:24)p schrieb: Die Gesamtsumme für Unterhaltsvorschuss erreicht also mittlerweile fast eine Milliarde Euro pro Jahr - bei stetig sinkender Geburtenrate. Rechnerisch kommt pro Jahr auf jedes Neugeborene über 1400 EUR Unterhaltsvorschuss.

Und woran liegt es?

1.) Auch wenn die Kindesmutter in Vollzeit als Ärztin arbeitet, bekommt sie auf Antrag UHV, sofern der Vater leistungsunfähig oder leistungsunwillig ist, solange sie nicht den Fehler macht, eine neue Ehe einzugehen. Eine Einkommens- und Ausgabenprüfung findet nicht statt.

2.) Auch wenn die Mutter mit einem (neuen) Partner zusammen lebt und beider Einkommen ausreichen würde, um den Kindesunterhalt selbst zu bestreiten, wird erst im ALG - II Fall eine Möglichkeit des Stiefkinderunterhaltes geprüft.

Der Stiefkinderunterhalt ist aber verfassungsrechtlich umstritten. Hier sollte das Bundesverfassungsgericht einmal für Klarheit sorgen. Ein Antrag wurde bereits 2009 zur Überprüfung auf verfassungsmäßigkeit vorgelegt und steht Jahr für Jahr an oberster Stelle der zu erledigenden Verfahren.

Für mich wäre die Entscheidung ganz einfach.

Wenn Stiefpapa Mama will, dann hat er auch ihre "Altlasten" zu akzeptieren und die finanziellen Verpflichtungen daraus.

Zu sagen: "Dich will ich, aber Deine Kinder bleiben aussen vor", würde sich keine gesunde Mutter gefallen lassen. Der Siefpapa schlüpft automatisch in die Vaterrolle, sobald es sich um eine feste Beziehung handelt. Ob er will oder nicht. Warum soll also im sozialen Bereich ein anderer der Vater sein, wie auf dem Kontoauszug.

Das heisst jetzt nicht, dass der leibliche Vater komplett aussen vor ist. Aber dann sind seine Leistungen freiwillig. Freiwillige Leistungen werden von den Eltern viel leichter akzeptiert, wie gesetzliche. Sowohl auf der Zahlerseite, wie auch auf der Einkommensseite, wenn es dann um den Umgang geht.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Bei Väterwiderstand.de gab's schon Probleme mit dem Registereintrag:

VEREINSREGISTER Big Grin

Der Passus "justitielle Willkür" hat wohl verfassungsrechtliche Bedenken hervor gerufen - so etwas in Deutschland ... ! Angel
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