28-01-2013, 22:44
Gerade noch etwas interessantes gelesen (leider ohne Angabe von §): Nach der Schulausbildung wird einem Kind eine sogenannte Karenzzeit eingeräumt zur Aufnahme einer Ausbildung/ eines Studiums (in der Regel 6 Monate). Wird innerhalb dieses Zeitraumes keine weitere Ausbildung aufgenommen, gilt das volljährige Kind angeblich als selbstständig erwerbstätig. Man schauen ob es dazu noch genaueres gibt...