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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#11
(13-05-2014, 19:23)Hasserfuellter schrieb: Darum geht es nicht; ich betrachte das eigengenutzte Heim als Grundrecht; so eine Art Steuerfreibetrag.

Der BGH hat sich deiner Sicht nicht angeschlossen. Er wertet Immobilien gleich welcher Art als Vermögen und die Erträge daraus als Vermögenserträge, also Einkommen. Auch dann, wenn man selber drin wohnt und auch dann, wenn die Immobilie einem gar nicht gehört, sondern dem Partner und man mietfrei drin wohnt. Zahlt keine Miete? Ersparnis!

Dass das unterhaltsmaximierender Schwachsinn ist, ist uns allen klar. Umgekehrt siehts natürlich völlig anders aus. Wohnt das Kind in der mütterlichen Eigentumswohnung, ist sein Barunterhaltsbedarf ja auch nicht deshalb niedriger. Und weil die BGH Richter ihre Hintern auf Sesseln plazieren, die der Arbeitgeber beschafft, haben sie auch kein höheres Einkommen wegen Ersparnis von Sitzgelegenheiten an fünf von sieben Tagen...
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RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von p__ - 13-05-2014, 20:31

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