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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#8
Wenn sie in Eltenzeit ist, dann ist das Kind wahrscheinlich unter 3. Solange das Kind nicht 3 ist braucht sie nicht zu arbeiten und der Vater des Kindes muss auch Unterhalt für die Mutter bezahlen und nicht nur für das Kind. Gegenüber der Mutter hast du einen Selbstbehalt von 1050 Euro (evtl. seit Januar 1100)
Mich hatte das Jobcenter angeschrieben und wollte das Hartz4 von Ex von mir wiederhaben. Hab dann dargelegt das ich unter Selbstbehalt bin. Nie wieder was gehört.
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von Absurdistan - 19-01-2013, 22:51
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 20-01-2013, 00:08
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 13:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 14:13
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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