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Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen?
#3
(18-01-2013, 23:13)L3NNOX schrieb: 2.) ist das so üblich und ok?

Danke für alle Antworten..



wenn es einen beschluss / urteil gibt, dann bekommt der RA 0,-€

nur bei einem vergleich / vereinbarung bekommt er was. (streitwert 12 mal xx,xx€)
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RE: Einigungsgebühr an den Anwalt zahlen? - von Familiengerichts-Schan - 18-01-2013, 23:38

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